U+C Abmahnung für Streaming: The Archive AG – Glamour Show Girls
Aktuell gibt es eine neue Entwicklung in der Pirateriebekämpfung (oder auch Abmahnwesen) uns liegen nämlich einige Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte vor. Diese treten im Namen der in der Schweiz ansässigen „The Archive AG“ auf. Nach dem Aktenzeichen zu urteilen wurden sehr sehr viele Abmahnungen verschickt, nach dem Aktenzeichen zu urteilen wurden über 3600 Abmahnungen allein hinsichtlich des Werks „Glamour Show Girls“ versandt.
Worum geht es in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung?
Die Kanzlei U+C behauptet, dass über den Anschluss ein (Erotik-)Film (hier Glamour Show Girls) vervielfältigt wurde, dies sei eine Urheberrechtsverletzung.
Worum geht es genau?
Der konkrete Vorwurf ist, dass der Film über den Internetanschluss gestreamt wurde und weil „die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung […] ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG [sc. darstelle]“. Dass diese Zwischenspeicherung technisch bedingt ist und nur vorübergehend ist, spiele keine Rolle -so die Rechtsauffassung von U+C Rechtsanwälten.
Was fordert die Kanzlei U+C in der Abmahnung?
Zunächst werden die Anwaltkskosten nach einem Streitwert von 1.080,50 EUR gefordert mithin 169,50 EUR, hinzu kommen 15,50 Schadensersatz und Ermittlungskosten von 65,00 EUR, was in Summe 250,00 EUR ergibt.
Darüber hinaus wird eine Unterlassungserklärung gefordert.
Wie kommt U+C an die IP-Adressen?
Die bisher spannendste Frage ist, wie die Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind. Dazu gibt es noch keine Informationen, nach meiner Meinung ist am wahrscheinlichsten, dass „redtube“ die IP-Adressen herausgegeben hat. Warum dies geschehen ist, darüber kann ebenfalls nur spekuliert werden. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine Seite wie redtube, die unter Verletzung von deutschen Jugendschutzvorschriften gewerbsmäßig Urheberrechte verletzt, dies aus reiner „Rechtstreue“ getan hat.
UPDATE: Derzeit gibt es im Internet noch eine zweite Theorie wie U+C bzw. „The Archive AG“ an die IP-Adressen gelangten, namentlich könnten die Filme selber eingestellt und mit einem „technischen Trick“ dann die IP-Adressen übermittelt worden sein. Mir scheint diese Variante sehr unwahrscheinlich. Wenn aber tatsächlich ein sog „Honig Pott“ aufgestellt worden wäre, um Stream-Nutzer zu „fangen“, dann scheint mir die Rechtsverletzung durch den „Streamer“ noch fragwürdiger als ich ein Einverständnis in den Abruf durch das Streamen erkennen würde.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Es ist derzeit schwierig zu beantworten, ob die technisch bedingte Zwischenspeicherung ein Kopieren darstellt. Obergerichtliche Entscheidungen gibt es dazu noch nicht. Die von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bemühte Entscheidung betraf nach meiner Kenntnis ein Strafverfahren, auch handelte es sich eher um einen Nebensatz. Nach meiner Meinung sprechen die besseren Argumente gegen eine Vervielfältigung, aber diese Frage werden nun zeitnah die Fachgerichte beantworten.
Brauche ich einen Anwalt?
In den nächsten Tagen werden sich die Anwaltsberichte, die unter U+C Abmahnung zu finden sind überschlagen, und natürlich wird jedesmal dringend zu einem Anwalt geraten. Ich bin da etwas zurückhaltender. Selbst wenn in Unterlassungsverfahren nicht von Gesetzes wegen von 1.000,00 EUR als Streitwert ausgegangen würde, denke ich, dass das „Unterlassungsinteresse beim Streamen“ auch unabhängig von dieser Frage keinesfalls höher angesetzt werden kann. Denkbar scheint mir sogar, dass dieser Streitwert niedriger angesetzt werden muss. Dies in Verbindung mit einer eher unklaren Rechtslage macht auch ohne anwaltliche Vertretung die Gegenwehr keineswegs so wirtschaftlich riskannt wie im Filesharing.
Empfehlenswert ist aber in jedem Fall zunächst die Chancen und Risiken im Einzelfall mit einem Anwalt zu besprechen, um die verschiedenen Optionen zu kennen, gern könenn Sie mich dazu unter 040 411 88 15 70 kontaktieren. Dieses Erstgespräch ist weiter kostenlos.
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