OLG Frankfurt vom 1.7.2008 AZ 11 U 52/07 – Neue Entwicklung in der Rechtsprechung
Graue Wolken am Himmel für die Kanzlei Rasch und andere Kanzleien, die sich auf die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht dafür einstehen muss, wenn Dritte sich seines ungeschützten W-Lan Anschlusses...