71 Abs. 2 Nr. 7 GVG - Zuständigkeit der Landgerichte bei allen Filesharingklagen?
Seit dem 01.01.2026 enthält § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG eine neue streitwertunabhängige Zuständigkeit der Landgerichte:
„Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig … in Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und...
