Internetbewertung und Persönlichkeitsrecht
Seit fast 15 Jahren beschäftigen sich unsere Rechtsanwälte, namentlich der Kanzleigründer Dr. Wachs aus Hamburg mit dem Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Presserecht.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist dabei sowohl für Verlage tätig, denen vorgeworfen wird durch Berichterstattung die Rechte von Privatpersonen oder Firmen verletzt zu haben, als auch auf der anderen Seite namentlich, wenn über eine Firma oder eine Privatperson unwahr in den Medien berichtet wird. In den letzten zehn Jahren hat die Bedeutung des klassischen Presserechts immer weiter abgenommen und das Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet hat zugenommen. Befeuert wurde das Thema dann durch die Bewertungsplattformen wie Jameda, Kununu und Google.
Internetbewertungen und Persönlichkeitsrechte
In den letzten Jahren hat wie angedeutet die Anzahl der Anfragen wegen Bewertungen auf Plattformen wie Jameda, TripAdvisor, Facebook, Yelp und auch den verschiedenen Google-Diensten immens zugenommen. Wir sind für Ärzte, Hoteliers, Inhaber von Gaststätten ständig tätig, um unverschämte Bewertungen zu löschen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich gegen eine Bewertung Ihres Unternehmens wehren wollen.
Persönlichkeitsrecht und Presserecht in den Medien
Danebem gibt es noch die Verletzungen in den klassischen Medien. Regelmäßig werden bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen unserer Mandanten in diesem Zusammenhang von uns Ansprüche auf
- Unterlassung
- Gegendarstellung
- Berichtigung
- Schadensersatz
geltend gemacht. Für die Geschädigten von Presseberichterstattung ist die Reihenfolge der Wichtigkeit regelmäßig Gegendarstellung, Unterlassung und Schadensersatz. Die Durchsetzung der Ansprüche erfolgt soweit möglich vorzugsweise im Rahmen des „einstweiligen Rechtsschutzes“. Das bedeutet, dass wir für unsere Mandanten eine Einstweilige Verfügung bei einem der bundesweit zuständigen Landgerichte wie dem Landgericht Hamburg erwirken.
Persönlichkeitsrecht und Presserecht im Internet
Viele Verlage stellen ihre Inhalte ins Internet und dort sind sie dann „ewig“ einsehbar. Anders als bei einer Tageszeitung und dort enthaltener Berichterstattung, kennt das Internet kein „Vergessen“. Hinzu kommt, dass auch semiprofessionelle Berichterstatter Verletzungen weiter forttragen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass bei einer heute so üblichen „google Suche“ dann als oberste Treffer die verletzenden Inhalte auffindbar sind. Je schneller ein Anwalt hier aktiv wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Schaden begrenzen lässt.
Natürlich ist nicht jede unerwünschte Berichterstattung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hier ist anwaltliche Beratung gefragt.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist gern bereit Sie zu unterstützen, wenn Sie Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in den Medien (Presse) wurden.
Die erste Einschätzung über Chancen und Risiken, in der wir Ihnen auch ein Angebot über die Kosten unserer Vertretung unterbreiten, ist kostenlos. Die Anwälte unserer Kanzlei beraten dabei seit Gründung bundesweit, Sie müssen also nicht in Hamburg wohnen, um professionell vertreten zu werden. Rufen Sie uns an, wir helfen gern.
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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70