Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung
Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Alexander Wachs. Der nachfolgende Text kann kostenfrei verwandt werden.
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, dessen Kanzlei eine dreistellige Anzahl Abgemahnter aus ganz Deutschland vertritt, rät davon ab – wie in der Sendung Stern-TV vom 10.10.2007 vorgeschlagen, vorbeugende Unterlassungserklärungen an die Musikindustrie zu versenden.
„Es ist zu befürchten, dass viele Menschen aus Sorge vor hohen Zahlungsgebegehren durch die Musikindustrie, Unterlassungserklärungen an die Musikindustrie verschicken werden, ohne die Reichweite und Folgen ihrer Erklärungen überblicken zu können“, so der Anwalt Dr. Alexander Wachs. Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung kann die Musikindustrie, mindestens 30 Jahre lang € 5.001,00 pro im Internet zur Verfügung gestellt Musikstück von dem Unterzeichner der Unterlassungserklärung als Vertragsstrafe fordern. Die Unterlassungserklärung stellt damit ein ständiges Insolvenzrisiko dar. „Die meisten Menschen wissen jedoch leider nicht, dass nicht nur über den Gebrauch von Internettauschbörsen Rechte verletzt werden können. Auch wenn auf privat genutzten Homepages Musikstücke angehört werden können, kann dies bereits die Vertragsstrafe auslösen; die Vertragsstrafe wird darüber hinaus auch ausgelöst, wenn Dritte über einen W-lan Zugang, den Internetanschluss ohne Kenntnis des Anschlussinhabers nutzen“ erläutert der Rechtsanwalt Dr. Wachs.
Die Kanzlei Dr. Alexander Wachs rät Personen, die bereits eine solche vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben haben:
1. Sprechen Sie ausführlich mit Ihrer Familie und klären Sie diese unter Hinweis auf die Folgen darüber auf, dass niemand mehr Musikstücke im Internet zur Verfügung stellen darf. Gerade Kinder und Jugendliche sollten regelmäßig daran erinnert und überprüft werden.
2. Richten Sie, wenn möglich, Ihren Familienmitgliedern verschiedene Internetkonten mit beschränkten Nutzungsrechten ein. Ziehen Sie im Zweifel einen Informatiker zu Rate.
3. Nutzen Sie keinen ungeschützten W-lan Anschluss. Verzichten Sie im Zweifel zukünftig auf W-Lan, wenn Sie nicht wissen, wie der Anschluss verschlüsselt werden kann.
4. Überprüfen Sie, ob nicht mehrere Personen Anschlussinhaber sind. Alle Anschlussinhaber müssen die Unterlassungserklärung abgeben.
5. Melden Sie den Internetanschluss auf ein anderes Familienmitglied um, nachdem Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der alte Anschlussinhaber, welcher die Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte nicht mehr als Anschlussinhaber geführt werden.
6. Ziehen Sie zur Beratung in dieser Angelegenheit gegebenenfalls einen in der Materie versierten Anwalt hinzu. Sie finden die erforderlichen Informationen, um den Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs zu kontaktieren, auf www.dr-wachs.de.
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