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Infoscore Forderungsmanagement GmbH – Schutt, Waetke – FAQ

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Die Infoscore Forderungsmanagement GmbH versendet derzeit Mahnschreiben. Die Mahnschreiben beziehen sich auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen unterschiedlicher Rechteinhaber. Wegen der vielen Anfragen hier einige kurze Tipps. Diese Ratschläge ersetzen keine Rechtsberatung, können aber helfen, die erste Aufregung etwas zu mindern. Diese Tipps sind ausdrücklich nicht juristisch genau formuliert, sondern sollen für Laien verständlich sein.

1. Soll auf das Schreiben der Infoscore überhaupt reagiert werden?

Ich empfehle dringend, die Forderung formell zurückzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass die Forderung nicht als unbestritten gewertet werden kann, was zu weiteren Nachteilen führen könnte. Ob die Forderung berechtigt ist, ist eine Einzelfallprüfung. Im Zweifel sollte hier ein spezialisierter Anwalt befragt werden.

2. Ist es erheblich, dass das Schreiben nicht als Einschreiben zugeschickt wurde?

Wenn das Schreiben Sie erreicht hat, sollten Sie auch reagieren.  

3. Kann das Inkasso-Büro den Gerichtsvollzieher schicken?

Nein. Erst wenn ein Urteil durch ein Gericht gefällt wurde, oder einem Mahnbescheid und danach einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wurde, besteht diese Möglichkeit. Also erst nach einer Post vom Gericht besteht diese Gefahr.  Es wird dringend geraten, bei Schreiben vom Gericht sofort einen Anwalt einzuschalten.

4. Macht es einen Unterschied, wenn ich das Schreiben von Schutt, Waetke nicht erhalten habe?

Ich empfehle, falls das Schreiben von Schutt, Waetke niemals zugegangen ist, dieses anzufordern. Diesem Schreiben lässt sich entnehmen, weswegen Sie überhaupt abgemahnt wurden. Sie brauchen diese Information auch, um eine mod. Unterlassungserklärung zu versenden.

5. Wenn ich das Schreiben von Schutt, Waetke  erhalten habe, aber damals nicht reagiert habe, was dann?

Ich empfehle, eine mod. Unterlassungserklärung zu versenden. Dies hat u.a. den Zweck, im Falle eines Rechtsstreits die Kosten gering zu halten.

6. Werde ich verklagt, falls ja, verliere ich den Prozess?

Das ist schwer zu beurteilen. Die Wahrscheinlichkeit eines Prozesses ist derzeitig nicht zu beurteilen. Derzeit ist die Anzahl der geführten Prozesse überschaubar. Ob ein Prozess verloren oder gewonnen wird, ist von vielen Faktoren abhängig. Hier kann keine pauschale Aussage erfolgen.

7. Ist die Forderung nicht längst verjährt?

Die Verjährung berechnet sich nach dem BGB. Sie beginnt am Ende des Jahres, an dem die Abmahnung zugeschickt wurde und endet 3 Jahre später.

8. Ich habe gehört, dass Inkasso-Büros bei mir anrufen, stimmt das? Was soll ich dann machen?

Es gab bereits entsprechende Erfahrungsberichte. Sprechen Sie nicht mit den Inkasso-Mitarbeitern und instruieren Sie ihre Familie entsprechend. Ansonsten können erhebliche Nachteile entstehen. Wenn Sie anwaltlich vertreten werden, darf das Inkasso-Büro Sie nicht direkt anschreiben, anrufen oder sonst Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

9. Soll ich Anzeige erstatten wegen Betrugs oder ähnlichem?

Nein. Es liegt kein Betrug vor. Die Rechteinhaber versuchen, eine Forderung beizutreiben. Das ist nicht illegal.

 10. Soll ich dem Inkasso-Büro Geld anbieten?

Sie sollten nicht mit dem Inkasso-Büro verhandeln. Anderenfalls unterbrechen Sie die Verjährung, im schlimmsten Fall könnte die Forderung sogar anerkannt werden.

11. Brauche ich einen Anwalt?

Ich empfehle, zumindest einmal mit einem Anwalt die Chancen und Risiken Ihres konkreten Falls zu besprechen. Sie können mich zu einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihrer Chancen und Risiken kontaktieren.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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