Bushido prod. Sonny Black & Frank White – Abmahnung von Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe mahnt weiter für den Künstler Bushido ab. Diesmal geht es in aktuellen Abmahnungen unter anderem um das Album „Bushido prod. Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2“. Der Name des Werks ist sicherlich Geschmackssache, ist wohl aber auch eher an pubertierende alleinstehende junge Herren adressiert, die mit den Schwierigkeiten der Pubertät zu kämpfen haben.
Beim Lesen der Abmahnung fällt zudem auf, dass dort geschrieben wird, es konnte festgestellt werden, dass „Sie“ also der angeschriebene Anschlussinhaber „im Internet durch Freigabe auf Ihrer Festplatte bzw. auf Ihrem Computer für andere Nutzer das Folgende zum Download angeboten haben […]“. Das ist zweifelsohne nicht der Fall bestenfalls, kann festgestellt werden, dass über den Anschluss des Anschlussinhabers das Werk heruntergeladen wurde. Nur sind Anschlussinhaber aufgrund der Bestimmungen der Netzbetreiber zwingend volljährig.
In 99 % der Fälle werden bestenfalls die pubertierenden Kinder das Album heruntergeladen haben, definitiv aber nicht die Eltern/Anschlussinhaber. Es ist hinreichend bekannt das Herr Ferchichi (Bushido) sich an den von ihm erstellten Werken die Rechte behält. Das ist ein wesentlicher Unterscheid zu den Abmahnungen, welche die Kanzlei Nümann und Lang derzeit für Herrn Vogt (Schöne neue Welt) verschickt. Dort ist die Rechteinhaberschaft nämlich keineswegs so eindeutig. Das heißt, man mag über Bushido denken was man will, die Rechte an den Werken behält er sehr umfangreich bei sich. Grundsätzlich – eine Einzelprüfung muss immer erfolgen – darf er daher auch abmahnen.
Nun scheinen die geltend gemachten Forderungen in Höhe von 800,00 EUR doch recht hoch. Ferner ist zu prüfen, ob die Störerhaftung im konkreten Fall auch durchgreift. Ich setze im Übrigen als bekannt vorraus, dass die beigefügte Unterlassungserklärung so nicht zurückgeschickt werden sollte.
Falls Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, empfehle ich, erst einmal durchzuatmen und dann die Möglichkeit zu nutzen, mich für eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu kontaktieren.
Aktualisierung 2014:
Der obige Artikel stammt vom November 2009. Derzeit soll es laut Internetberichten wieder Abmahnungen vom Bushido wegen des kürzlich erschienen Albums „Sonny Black“ geben. Diese werden von der Kanzlei Bindhardt Lenz ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Abspaltung der oben beschriebenen Kanzlei.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70