Waldorf Abmahnung – „Horst Schlämmer, Isch kandidiere!“
Die Kanzlei Waldorf mahnt immer noch für die Constantin Film Verleih den Film „Horst Schlämmer, Isch kandidiere!“ ab. Der Film ist immerhin bereits im August 2008 in die Kinos gekommen. Oft werde ich von Mandanten gefragt, wie lange Filme denn abgemahnt werden dürfen. Dazu ist folgendes anzumerken: grundsätzlich kann eine Abmahnung auch für einen Film erfolgen, der 10 Jahre alt ist. Ferner kommt es nicht darauf an, ob der Film „bereits im Fernsehen lief“. Ein Film genießt auch nachdem er im Fernsehen lief Urheberschutz. Es ist inbesondere bei einer Verbreitung eines Films in Tauschbörsen egal, ob der Film „auch aus dem Fernsehen aufgenommen werden könnte“. Denn bei der Abmahnung wird regelmäßig das Verbreiten des Films zu verhindern versucht. Wer einen Film aber zu Hause auf Video aufnimmt, verbreitet den Film nicht.
Allerdings gibt es eine faktische Einschränkung der Verfolgbarkeit. Derzeit bekommen die Rechteinhaber die Klarnamen der Internetnutzer nahezu ausschließlich über den sog. zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Dieser wird aber nur bei Werken gewährt, die sich in der relevanten Verkaufs-, der sog. Auswertungsphase befinden. Dies wird bei Filmen, die bereits einige Jahre alt sind, oftmals nicht der Fall sein. Daher sollten Adressaten einer Abmahnung auch nicht fürchten, nun jeden Tag eine Abmahnung für mittlerweile abgestellte Fehltritte zu erhalten.
Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie daher nicht durchrechnen, wieviele Abmahnungen nun möglicherweise noch auf Sie zukommen und diese Summe hochrechnen. Trotz aller berechtigten Kritik an der Abmahnpraxis ist mir noch nicht ein Fall untergekommen, dass ein Abgemahnter durch die Rechteinhaber ruiniert worden wäre. Ein entsprechendes Interesse besteht nicht – auch nicht bei den abmahnenden Anwälten. Daher mein Rat, atmen Sie tief durch, informieren Sie sich in Ruhe senden Sie nicht ungeprüft die Unterlassungserklärung zurück. Gern stehe ich auch im Rahmen einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen zu Ihrer Verfügung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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