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Rasch Abmahnung nun auch für ein einziges Lied !

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Die Kanzlei Rasch aus Hamburg versendet aktuell Abmahnungen wegen der unterlaubten Verwertung geschützer Tonaufnahmen, in denen die Rechtsverletzung eines einzigen Liedes abgemahnt wird. Mir wurden in dieser Woche drei solcher Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt.

Während in den letzten Jahren schwerpunktmäßig erst ab mehreren hundert Liedern Abmahnungen versandt wurden, hat sich diese Strategie in diesem Jahr geändert, so wurden mir dieses Jahr fast ausschließlich Abmahnungen wegen eines ganzen Albums zur Prüfung vorgelegt.

Ich bin gespannt, ob die Abmahnungen für einzelne Lieder nun ebenso verstärkt auftreten, wie zuvor Abmahnungen wegen einzelner Alben. Die geforderten 500,00 EUR halte ich vor dem Hintergrund des § 97 a Abs. 2 UrhG für massiv überhöht. Auch ist mir nicht ersichtlich, wie sich Abmahnungen wegen einzelner Lieder in das Konzept der Musikindustrie einbinden lassen, sich auf die Rechtsverletzer zu konzentrieren, die massive Rechtsverletzungen begehen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist auf jeden Fall viel zu weit formuliert, lassen Sie sich durch mich beraten, um diese neu zu verfassen. Gern stehe ich für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen zu Ihrer Verfügung.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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