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U+C Rechtsanwälte – Abmahnung für Multi Media Verlag GmbH

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Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C Rechtsanwälte) vorgelegt. In dieser Abmahnung wurde dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen Film der Multi Media Verlag GmbH über Tauschbörsen unerlaubt verbreitet zu haben. Regelmäßig versuche ich erst einmal zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Rechteinhaber auch tatsächlich der Rechteinhaber ist, hier gab es schon die eine oder andere Überraschung. Als ich den Titel „Geile Lack Fotze“ bei Google eingab, fand ich auf den ersten vier Seiten nur Treffer, auf denen man den Torrent herunterladen konnte, aber nicht eine Seite, auf welcher der Film legal erworben werden konnte. Sicherlich ist hier auszuführen, dass dieser Film für Erwachsene gedacht ist – und dieser daher nicht einfach so im Internet erworben werden kann. Ich hatte aber zumindest erwartet, einen Hinweis auf den Hersteller bzw. die Herstellerseite oder ähnliches zu erhalten. Aber Google schwieg.

Erst der Zusatz MMV brachte mich dann auf eine Seite, auf welcher der Hinweis auf den Multi Media Verlag zu finden war. Der Seite nach handelt es sich auch um einen aktuellen Film. Auf der offiziellen MMV Seite fand ich jedoch wieder nichts zu dem Film.

Es ist schon verwunderlich, dass es einfacher ist, einen pornografischen Film illegal herunterzuladen als ihn zu kaufen. Ob dies nun wirklich an den Jugendschutzbedingungen liegt, vermag ich nicht zu beurteilen. Viele meiner Mandanten fragen mich in meiner Beratung, ob nicht Filme direkt eingestellt werden, um dann Verletzungen abzumahnen. Regelmäßig erwidere ich darauf, dass die Tauschbörsen schon voll waren, lange bevor es Abmahnungen gab. Ferner sollte es sich für die Firmen immer noch mehr lohnen, ihre Filme auszuwerten, ohne dass die Anwälte – egal ob auf der „guten“ oder „bösen“ Seite – mitverdienen.

Nach meiner kleinen Versuchsreihe heute (ich habe noch drei weitere Filme geprüft) bleibt jedoch Verwunderung.

Ceterum censeo: Die Unterlassungserkärung sollte nicht in der beigefügten Form unterschrieben werden -vgl. Sie dazu auch meine Hinweise hier – und die Zahlung der geforderten 650,00 EUR sollte nicht vorschnell vorgenommen werden. Leider bleibt es oft nicht bei einer Abmahnung, gerade im Erotik Bereich dreht sich das Abmahnkarussel sehr schnell.

Für Fragen stehe ich ihm Rahmen meiner kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken  unter 040 411 88 15 70 gern bereit.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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