Kino.to ist down!
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unter Vorarbeit der GVU klickten nun die Handschellen. Offenbar wurden einige Betreiber von kino.to festgenommen. Auf der Seite heißt es nun
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Viele Nutzer der Seite fragen sich nun, ob Ihnen ebenfalls rechtliche Schritte drohen. Ich denke: Nein.
I.
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich hier um strafrechtliche Ermittlungen handelt. Mal abgesehen von der Streitfrage, ob das bloße Ansehen eines Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wäre der Nachweis der Täterschaft für die Ermittlungsbehörden unmöglich zu führen.
1. Der Beschuldigte in einem Strafverfahren darf lügen, dass sich die Balken biegen
2. Der Beschuldigte darf auch einfach schweigen, ohne das dies zu dessen Nachteil gereicht.
Nachdem die Ermittlungsbehörde niemals beweisen kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt vor dem PC saß, kann Ermittlungen – solange kein Geständnis erfolgt – gelassen entgegen gesehen werden.
II.
Schadensersatzansprüche der jeweiligen Rechteinhaber könnten theoretisch geltend gemacht werden, aber dann müssten
1. Die IP-Adressen durch kino.to gespeichert worden sein
2. Diese Daten binnen Wochenfrist an die Provider weitergereicht werden, danach sind die Daten regelmäßig gelöscht.
Ferner bezweifele ich, dass die Ermittlungen überhaupt gegen die kleinen Fische gerichtet waren.
3. Der Schadensersatz wäre ohnehin gering, weil nur die „Kino-Karte“ als Schaden geltend gemacht werden kann, neben geringen Rechtsverfolgungskosten.
Fazit: Die „Schwarz-Seher“ sollten die Aufregung nutzen, um ihr Verhalten moralisch zu prüfen, denn nur weil etwas vielleicht nicht strafrechtlich und oder zivilrechtlich verfolgt wird, heißt es nicht, dass dieses Verhalten so in Ordnung ist.
Ein aktueller Kino-Film sollte nicht kostenlos im Internet angeschaut werden. Dass der Rechtsstaat dies unterbindet ist richtig. Auch wenn es hart klingen mag, aber man muss nicht jeden Film sehen. Es steht außer Frage, dass mittlerweile große Teile der Bevölkerung nicht am Kulturleben teilnehmen können, wie es wünschenswert wäre, aber daraus resultiert nicht ein Recht der Betreiber von kino.to mit der Arbeit anderer Geld zu verdienen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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