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Schulenberg und Schenk Abmahnungen werden von Mahnbescheiden unterstützt

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Ich hatte schon einige Male mehr oder weniger zwischen den Zeilen angedeutet, dass der Wettbewerb um Rechteinhaber welche Tauschbörsenverletzungen abmahnen lassen, härter wird. In diese Zusammenhang weise ich auf den interessanten Kontraste Beitrag an, für den ich dem zuständigen Redakteur über Wochen Frage und Antwort stand.
Derzeit zeigt sich, dass diejenigen Kanzleien, welche ein Abmahnungsschreiben versenden und die Angelegenheit danach nicht weiter verfolgen, wenn keine Zahlung erfolgt, immer weniger werden. Fast alle Kanzleien beginnen derzeit entweder Klagen vermehrt einzureichen, oder Mahnbescheide zu versenden. Das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach einer Filesharing Abmahnung ist daher deutlich gestiegen.

Umso klarer und deutlicher wird es,  dass die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung obligatorisch ist. Wer einen Mahnbescheid erhalten hat, wird nicht zwingend auch verklagt werden, allederdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage damit nochmals erheblich gestiegen. Es ist eindeutig für die Abmahnkanzleien weniger aufwendig einen Mahnbescheid zu erlassen, als eine Klage zu schreiben.

Abgemahnte sollten nun aber nicht panisch jede Forderung, die gestellt wird bezahlen, denn trotz der Steigerung bewegt sich die Anzahl der gerichtlichen Verfahren immer noch im Promillebereich.

Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, und dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wird, ist die Forderung rechtskräftig, dann folgt kein Gerichtsverfahren mehr. Der Forderung kann dann nicht mehr widersprochen werden, auch wenn es sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist. Ich empfehle daher bei Erhalt eines Mahnbescheids einen Anwalt zu kontaktieren.

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk klagt traditionell in Hamburg, daher kann es aus Kostengesichtspunkten ratsam sein, einen Anwalt zu beauftragen, der vor Ort ist. Falls Sie einen Mahnbescheid von Schulenberg und Schenk erhalten haben, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Die erste telefonische Einschätzung zu Chancen und Risiken ist kostenlos.

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