Filesharing Abmahnung: Verbraucherzentrale (Bundesverband) fordert Umsetzung der 100,00 EUR Deckelung
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nochmals den Gesetzgeber aufgefordert, endlich die „Schlupflöcher“ in der sog. 100,00 EUR Deckelung zu schließen und damit sicherzustellen, dass Anschlussinhaber, welche die erste Abmahnung erhalten haben, nicht mir Kosten von mehreren hundert oder gar tausend Euro in Anspruch genommen werden können. In der Stellungnahme findet der Bundesverband harsche Worte für die entstandene Abmahnindustrie. So führt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales des Bundesverbandes zu der Vielzahl der Filesharing Abmahnungen welche nicht immer gerechtfertigt sind. Betroffen seien auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren:
„Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben“.
Die Verbraucherzentralen der jeweiligen Länger beraten oft auch dahingehend 100,00 EUR plus Schadensersatz X zu zahlen. Dies entsprich aber nicht der aktuellen Rechtsprechung, welche die 100,00 EUR Deckelung wie der Verband zutreffend mitteilt, oft gerade nicht anerkennt.
Die Beratung inFilesharing Fällen stellt dabei ein immer größeres Tätigkeitsfeld der Verbraucherzentralen dar. Teilweise wurde von Terminen berichtet, in denen 70 % der Anfragen Abmahnungen betrafen.
Auch wenn hier und da sicherlich bei der Beratung der Verbraucherzentralen „noch Luft nach oben“ ist, ist die Forderung sicherlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert hier seine schützende Hand über die Verbraucher zu halten, die zu Recht (Kinder) oder zu Unrecht Abmahnungen wegen Filesharing erhalten. Es kann nicht richtig sein, dass ein Netto Monatslohn einer Familie aufgezehrt wird, weil der Sohn ein Album herunterlädt. Hier stimmen die Relationen nicht mehr – aber 1.200,00 EUR ist beispielweise das, was die Kanzlei Rasch für Universal fordert. Mal schauen, ob Vater Staat sich rührt.
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