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Waldorf Frommer Abmahnung: Die Rache der Wanderhure

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Der geneigte Leser wird es schon mitbekommen haben, die immer gleichen Artikel zu Abmahnungen langweilen mich mittlerweile, sodass ich nur noch zu besonderen Abmahnungen ein paar „launische“ Zeilen schreiben mag.

SAT 1 hatte ja schon immer einen Hang zu „eingängigen Titelgebungen“ sei es der „Film Film“ oder  diverse „Natalie …“ Verfilmungen beides schon ein paar Jahre her. Nun gab es vor einiger Zeit die „Rache der Wanderhure“ zu bestaunen, und wem das nicht reichte, der kauft die DVD, Blu Ray oder lädt den Film kostenlos auf dem Internet. Die Strafe folgt bei letzt genanntem dann themenspezifisch archaisch auf den Fuße mit Post von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Diese vertreten nämlich die Universum Film GmbH.

Es ist übrigens für den Urheberrechtsanspruch unerheblich, ob die Serie oder der Film bereits im Fernsehen ausgestrahlt wurde, es ist in jedem Fall nicht erlaubt den Film aus Tauschbörsen herunterzuladen und währenddessen zu verbreiten. Gerade bei aufwendigen  Fernseh Produktionen werden Nutzer von Tauschbörsen zukünftig damit rechnen müssen teure Abmahnungen zu erhalten.  Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 956,00 EUR, die Summe zerfällt in 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz.

Auch die Freunde amerikanischer TV Serien müssen damit rechnen zukünftig noch deutlich stärker in den Fokus der Ermittlungen zu gelagen. Die Kanzlei Sasse und Partner versendt derzeit eine erhebliche Anzahl wegen der Serie „The Walking Dead Season 2„.

Außerdem sollten Anschlussinhaber beachten, dass mittlerweile die Gerichte immer stärker dazu übergehen, über § 832 BGB Handlungen minderjähriger Kinder den Eltern „aufzubrummen“. Wenn also der 14 jährige Filius „Die Rache der Wanderhure“ verpasst hat, und er zu einer Tauschbörse greift, kann es sein, dass der Vater die volle Zeche also (Anwaltskosten und Schadensersatz) zahlen muss. Daher sollte Sachvortrag zunächst mit einem Anwalt abgesprochen werden, bevor das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.

Wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Rache der Wanderhure“ erhalten haben, können Sie sich gern bei uns melden.

Kleiner Nachtrag: Unabhängig von dem – wie ich finde – albernen Titel, scheint es sich um eine Variation des Robin Hood Themas zu handeln, jedenfalls wenn man dem Trailer auf youtube Glauben schenken darf….

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