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Rasch Abmahnung Florence and the Machine – Ceremonials

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Nun erhielt ich heute einen Anruf, dass ein Album von Florence and the Machine abgemahnt wird – durch Rasch aus Hamburg. Nun ist scheinbar völlig an mir vorbgeigegangen, dass Florence and the Machine bereits ein zweites Studio Album veröffentlicht hat. Musikfreunde aus aller Welt hielten wegen des Debuts sinngemäß nach dem Rolling Stone zitiert „den Atem“ an. Während ich ja spaßeshalber in meinen Blogs mich bereits zu dem schlimmsten Lied, welches abgemahnt wird geäußert habe, bekenne ich mich an dieser Stelle eindeutig zu meinem Fansein von Florence and the Machine. Umso überraschender, dass die Veröffentlichung des neuen Albums so an mir vorbeiging. Ich selber schaue regelmäßig auf www.musicline.de der offiziellen Datenbank der Musikindustrie, dort findet sich aber unter Florence and the Machine nur eine LP „Ceremonials“. Amazon hingegen bietet die CD schon seit längerer Zeit an. Das widerrum lässt bei mir Zweifel an der Verlässlichkeit von musicline ankommen. Das wäre nicht so bemerkenswert, wenn diese Datenbank nicht regelmäßig in den Gerichtsverfahren der Kanzlei Rasch als Grundlage der Rechteinhaberschaft genutzt werden könnte.

Die Kanzlei Rasch versendet diese Abmahnung freilich, mit dem seit mehreren Jahren nur marginal veränderten Wortlaut. Die Vergleichssumme ist mit 1.200,00 EUR identisch wie immer und auch die Unterlassungserklärung wurde im Laufe der Jahre nicht wesentlich geändert – trotz eindeutiger Rechtsprechung. Offenbar geht die Kanzlei Rasch davon aus, dass sich Abgemahnte anwaltlich beraten lassen.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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