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Walkthrough bei Youtube als Urheberrechtsverletzung? What a Payne!

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Darf man bei youtube „Walkthroughs“ veröffentlichen? Leider Nein, rein rechtlich ist das nämlich eine Urheberrechtsverletzung.  Doch der Reihe nach, wie komme ich auf diese Frage? Nun wie überall berichtet, wurde heute das Spiel Max Payne 3 veröffentlicht – der zweite Teil ist als Noir Meisterwerk Geschichte – halte man von dem ewigen Geballer was man will.  Während aber tausende von Bestellern noch auf die Amazon (oder sonstige Versender) Pakete warten, kann der interessierte Youtube Nutzer sich das Spiel im Rahmen eines „Walkthroughs“ komplett vorspielen lassen. Wer nun sog. Spoiler nicht fürchtet und das Wochenende viel Zeit hat, schaut sich vielleicht den Walkthrough an und schickt das Spiel dann einfach zurück, nach den Rezensionen hat das Spiel ohnehin den Charakter einer interaktiven Spielfilms.  Das Widerrufsrecht macht die Rücksendung problemlos möglich. Daran hat Rockstar sicher kein Interesse. Andererseits kann es natürlich auch sein, dass Nutzer erst einmal bei youtube reinschauen, und wenn Sie vorher unsicher waren, durch das Gesehene gerade zum Kauf animiert werden.

Es ist die alte Diskussion: Öffentliches Zugänglichmachen als Werbeeffekt oder Absatzkiller?

Nun rechtlich ist das ganze einfach, dass Zugänglichmachen des Spiels als Walkthrough ist eine Urheberrechtsverletzung. Auch die von Rockstar verwandten Eulas – habe im Internet nur die englischen gefunden – erlauben eindeutig nur das Spielen auf einem PC.  Wenn dieses Thema interessant ist, kann ich gern mehr berichten, dazu eine Email mit dem Hinweis: „What a Payne“ an info@dr-wachs.de.

PS: Spieletests würde ich differenzierter bewerten darüber schreibe ich aber demnächst.

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