Waldorf Frommer Klage vor dem Amtsgericht München
Aktuell erreichen mich deutlich mehr Anfragen zu Klageverfahren und Mahnbescheiden, welche im Zusammenhang mit Waldorf Frommer Abmahnungen stehen, als Anfragen wegen Abmahnungen, es geht um eine Waldorf Frommer Klage vor dem Amtsgericht München. Die Geschichte ist in 99 % der Fälle identisch:
Vorgeschichte
Ein Abgemahnter erhält eine Abmahnung 2009 oder 2010. Dann ruft er bei einigen Anwälten an, informiert sich in Foren und reagiert nicht oder schickt eine sog. mod. UE. Dann folgen noch ein zwei Schreiben, die als belanglos (in Foren „Bettelschreiben“ genannt) ignoriert werden. Es folgt 1-2 Jahre Ruhe. Plötzlich kommen in schneller Reihenfolge ca. 3 Schreiben, wobei es in einem heißt „Klagevorbereitung abgeschlossen„. Die Forderung wird dabei um ca. 100,00 EUR bis 300,00 EUR im Vergleich zur ursprünglichen Abmahnung erhöht. Dann folgt ein Mahnbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wird und dann folgt die Klage vor dem Amtsgericht München.
Handlungsbedarf
Nun schauen die Abgemahnten spätestens wieder in die Foren und stellen fest, dass dort schon einige Zeit von Klageverfahren berichtet wird. Der nächste Schritt ist wieder die Anwälte abzutelefonieren. Ziel soll nun sein, den Prozess zu gewinnen oder doch noch eine Einigung zu erreichen, die deutlich günstiger ist, als die Forderung anzuerkennen.
Chancen?
Zunächst ist festzuhalten, dass es wirklich deutlich einfacher ist, ein Verfahren mit überschaubaren Kosten zu beenden, solange die Angelegenheit noch nicht gerichtlich anhängig ist, darauf habe ich auch jahrlang in Erstberatungen hingewiesen. Auch ist es nicht so, dass Waldorf Frommer wegen einer Summe von unter 1000,00 EUR nicht klagen „dürfte“ oder ähnliches. Es gibt keine Mindestsumme, welche erreicht werden muss, um eine Forderung bei Gericht einreichen zu dürfen. Auch ist die ganze Massenabmahnungsthematik zumindest am Amtsgericht München argumentativ wenig nutzbar. Mit der sog. 100,00 EUR Deckelung wird es ebenfalls wohl nichts werden. Das Amtsgericht München ist wohl auch zuständig, selbst wenn Sie aus einem ganz anderen Teil Deutschlands anreisen müssen.
Mein Tipp:
Wenn die bisherigen Bemühungen nur zu einer Verteuerung der Angelegenheit geführt haben, wenden Sie sich doch einfach mal an einen Anwalt, der hier Erfahrung hat. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Abgemahnte vor den üblichen Gerichten zum Beispiel in München, Hamburg und Köln. Seriöse Beratung lohnt sich.
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