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Waldorf Frommer Abmahnung: Batman – The dark knight rises – Der dunkle Rächer wird gerächt

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Aus der Kategorie Filme, die ich mir im Kino anschauen möchte, heute „Batman: The dark knight rises“. Neben dem ernorm erfolgreichen Marvel Franchise (Hulk, Thor, Captain Amerika, Die Rächer) hat es aus der DC Comic Schmiede nur der dunkle Rächer auch unter „Batman“ bekannt zu einigem Ruhm außerhalb der Comic Heftchen geschaft. Unter der Federführung des Ausnahmetalents Christopher Nolan ist „Batman – The Dark Knight“ wohl mittlerweile als Film Klassiker anzusehen.
Die Frage, welche sich alle Filmfreunde – der etwas rabiateren Art-  stellen, ist, kann der Film „The dark knight rises“ an diesen Film nahtlos anküpfen oder ist es ein übderdurchschnitlicher Film auf dem Niveau von „Batman Begins„.
Wer sich das Geld für das Kino-Ticket sparen will oder muss – dazu sogleich – und auf Tauschbörsen für den Filmgenuß zurückgreift, der muss mit teurer Post aus München rechnen. 450,00 EUR Schadensersatz für das Verbreiten des Films „Batman-The Dark Knight Rises“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. hinzu kommen noch 506,00 EUR Anwaltskosten. Dafür kann der Abgemahnte im Zweifel seinen gesamten Freundes- und Bekanntenkreis ins Kino einladen und es bleibt sogar noch Geld für Popcorn. Mittlerweile sollte es sich herumgesprochen haben, dass Filesharing ein teures Hobby ist. Warum also bekommen wieder hunderte Anschlussinhaber in Deutschland Post wegen eines Films, den sie im Zweifel in miserabler Qualität (abgefilmt Ton blechern mit Husten und Lachen) „genossen“ haben, ohne die filmische Vision von Nolan wirklich erahnen zu können?

Zunächst ist es so, dass immer noch viele Jugendliche Filesharing nutzen, ein Privileg der Jugend ist nun einmal die Hoffnung nicht erwischt zu werden. Ironischerweise werden auch nicht die Kinder erwischt, sondern die Eltern. Diese müssen dann überlegen, ob sie die nach meiner Meinung überhöhten 956,00 EUR zahlen oder eben nicht. Der Familienfriede wird übrigens dann besonders nachhaltig gestört, wenn die Kinder gestehen, was sie in den letzten Wochen noch so alles heruntergeladen haben.  Tausende Tragödien im Kinderzimmer werden sich in den letzten Jahren ereignet haben, bei denen man lieber nicht Mäuschen spielen mag.

Natürlich gibt es aber noch eine andere Begründung, warum Batman the dark knight rises, in Tauschbörsen heruntergeladen wird. Viele Menschen können sich das Kino Ticket schlicht nicht leisten. Alleinerziehende, Wenig-Verdienende,  Niedrig Löhner, ALG Empfänger die Liste ist nahezu endlos. Das rechtfertigt den Down- und Upload sicher nicht, aber vielleicht erklärt es ihn ein wenig. Kulturelle Teilhabe ist nun einmal für viele Menschen nicht (mehr) so einfach. Aus deren Sicht ist natürlich eine Forderung wie 956,00 EUR nachvollziehbar der absolute Hohn. Wahrscheinlich findet man auch deswegen so oft das Wort Abzocke im Internet, wenn es um Filesharing Abmahnungen geht.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer in Fällen sozialer Schwäche die Forderung nachhaltig reduziert (aber Achtung: Nicht einfach nach Ratenzahlung fragen), doch ändert das nur wenig an dem Problem als solchem. Es ist eine bösartige Kombination, wenn Bedürfnisse geweckt, wenig Mittel vorhanden sind und diese scheinbar über das Internet so einfach und anonym zu stillen sind. Das macht die Urheberrechtsverletzung nicht geringer und ändert auch nichts an den Nöten der Abgemahnten, die plötzlich mit hohen Forderungen konfrontiert werden, die ein Monatseinkommen deutlich übersteigen können.

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Batman -The Dark Knigt Rises“ erhalten haben, grämen Sie sich nicht zu sehr. Wir beraten seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland, welche sich mit einer Filesharing Abmahnung beschäftigen müssen.

Wenn Sie sich allgmein sich zu dem Thema informieren wollen, können Sie auch folgendes Video anschauen:

httpv://www.youtube.com/watch?v=G9PN8KosmUY

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