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BGH 15. November 2012 I ZR 74/12 – Morpheus

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Mit einem Knall hat der BGH  aufgeweckt und mich damit völlig überrascht. Der BGH hat sich nun deutlich auf die Seite der Eltern geschlagen, deren Kinder trotz Belehrung Rechtsverletzungen begangen haben. Der BGH scheint sich vom Bild der Ideal Eltern, die trotz zweier Berufe abends noch den Rechner scannen und wöchentlich die Firewall neu justieren, um dann mittels Benutzerkonten es dem Nachwuchs zu untersagen Software zu installieren, wegzubewegen und zu Normal Eltern zu bekennen. Das ist gut so.

Die scheinbare Selbstverständlichkeit mit der dies aber nun verkündet wird, überrascht mich. Ich hätte mit einer Fortführung der strengen „Sommer unsere Lebens“ Entscheidung gerechnet. Ob die Musikindustrie jetzt wirklich die Kinder als Folge direkt verklagt, bleibt abzuwarten. Die Entschuldigung, dass die Rechtsprechung zu dieser Maßnahme zwänge, schreibt sich wenig überzeugend. So richtig populär ist das auch nicht. Eltern können also zunächst durchatmen und ihre nicht auffällig gewordenen Kinder mit vernünftiger Belehrung und kritischem Auge an den PC lassen. Morpheus bringt ruhigen Schlaf.

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