Direkt zum Inhalt

Das dicke Ende kommt noch: Weltuntergangsparty führt zu Abmahnung

Von

Derzeit erhalten einige Gastronomen teure Post vom Anwalt, die eine sog. „Weltuntergangs“ Party veranstaltet haben. Nun berühmt sich Herr Blank der Rechte an der Wortmarke „Weltuntergang“ und das nicht zu Unrecht, wie sich dem DPMA entnehmen lässt.

Datenbestand DB DE
111 Registernummer RN 302012011709
210 Aktenzeichen AKZ 3020120117090
540 Wiedergabe der Marke WM Weltuntergang
550 Markenform MF Wortmarke
220 Anmeldetag AT 30.01.2012
151 Tag der Eintragung im Register ET 22.03.2012
730 Inhaber INH Blank, Philip-Nicholas, 95028 Hof, DE
750 Zustellanschrift ZAN Palast Sport & Event GmbH, Alsenberger Str. 27, 95028 Hof
Version der Nizza-Klassifikation   NCL10
511 Klasse(n) Nizza KL 43
Aktenzustand AST Marke eingetragen
180 Schutzendedatum VED 31.01.2022
450 Tag der Veröffentlichung VT 27.04.2012
Beginn Widerspruchsfrist BWT 27.04.2012
Ablauf Widerspruchsfrist EWT 27.07.2012
510 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Position Verfahrensart  Verfahrensstand EDV-Erfassungstag  Veröffentlicht im Markenblatt vom Alle Details anzeigen
1 Anmeldeverfahren  Marke eingetragen 22.03.2012 27.04.2012 Detail anzeigen
2 Widerspruchsverfahren  Marke ohne Widerspruch eingetragen 16.08.2012 21.09.2012 Detail anzeigen

Viele Gastronomen sind empört, dass sie nun Kosten von ca. 1.000,00 EUR Schadensersatz und Anwaltskosten ausgesetzt sind. Formal juristisch ist die Abmahnung ersteinmal ausgesprochen und nicht offensichtlich unwirksam (vor einer genaueren Prüfung habe ich das noch wohlwollender beurteilt). Nach meiner Meinung müssten Betroffene versuchen eine Markenlöschung zu beantragen, in einem Kosten oder gar Unterlassungsrechtsstreit gegen die Schutzfähigkeit zu argumentieren scheint mir recht riskant. Ob hier von Angreiferseite wirklich die Motivation im Vorderund steht eine Marke aufzubauen, oder mit einer Idee und einem singulären Ereignis Kasse zu machen, steht auf einem anderen Blatt. Das ganze hat höflich formuliert ein „Geschmäckle“.

Verteidigungsoptionen:

1. Nizza Klasse korrekt?

2. Weltuntergang als Herkunftsbezeichnung?

3. Markenlöschung?

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 5 Sterne von 47 Abstimmungen.