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Daniel Sebastian Abmahnung: Neueste Fassung

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Aktuell wurde mir eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian vorgelegt, die einen ganz neuen Weg beschreitet, um die Anforderungen des 97 a UrhG zu umschiffen.  Während wir bei vergangenen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian gerade eine Abmahnung bemängelten, weil sie nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprach und  aktuell Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, entspricht auch die aktuelle Abmahnung nach unserer Auffassung nicht den Vorgaben des Gesetzgebers.

Daniel Sebastian Abmahnung Fassung November 2013

In der aktuellen Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian werden weder Schadensersatz noch Anwaltskosten geltend gemacht. Das Thema Kostenerstattung wird generell nicht angesprochen, vielmehr wird lediglich eine Unterlassungserklärung gefordert und ein einstweiliges Verfügungsverfahren angedroht.
Im Anschluss daran heißt es:

„Durch die Neufassung des § 97a UrhG stellt das beifügen eines Formulars einer Unterlassungserklärung für den Rechteinhaber ein erhebliches Risiko dar. Daher muss darauf an dieser Stelle leider verzichtet werden. Sie können sich aber gerne telefonisch unter der Rufnummer [Telefonnummer weggelassen durch den Verfasser] mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen, um gemeinsam mit einem meiner Mitarbeiter eine Unterlassungserklärung zu erarbeiten, die auf den Sie betreffenden Sachverhalt passt“

Es fällt schwer, dem noch etwas polemisches hinzuzufügen.  Selbst wenn man davon ausginge, dass mit „Mitarbeiter“ ein Rechtsanwalt gemeint ist (RDG ick hör dir trappsen), mutet es bizarr an, dass der Abgemahnte sich bei der Verfassung der Unterlassungserklärung auf den mündlichen Rat eines Anwaltes verlassen soll, der für die Versendung der Abmahnung verantwortlich ist.
Soweit Daniel Sebastian in seiner Abmahnung davon ausgeht, dass er die Aufschlüsselung der Anwaltskosten und des Schadensersatzes auf ein späteres Schreiben „verschieben kann“, halte ich dies vor der Ratio und  dem Wortlaut des Gesetzes für höchst fraglich.

Was tun?

Wenn Sie eine Daniel Sebastian Abmahnung erhalten haben, rate ich Ihnen dringend  sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor Sie etwas unterschreiben oder gar mit der Gegenseite versuchen eine Unterlassungserklärung gemeinsam zu erstellen. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist zwar zutreffend daraufhin, dass die Beauftragung eines eigenen Anwalts Kosten auslöst, dies gilt aber nicht für die Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken, ein solches Gespräch ist mit dem Unterzeichner kostenlos möglich.

httpv://www.youtube.com/watch?v=_aNnDOUH2Pk

Wie Sie hier entnehmen können, fügt die Kanzlei Daniel Sebastian mittlerweile ( zumindest 2014) eine (Täter-) Unterlassungserklärung der Abmahnung (wieder) bei.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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