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Marcel Uhde wer bist Du?

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Aktuell werden Abmahnungen wegen des Liedes von „Prince Kay One – Keep Calm“ versandt. Interessant ist, dass die Abmahnungen sowohl von der GSDR Gmbh vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und Partner und durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Herrn Marcel Uhde ausgesprochen werden. Darauf weist auch die Kanzlei WBS aus Köln in einem aktuellen Beitrag hin.

Die Kollegen haben sich mit der Kanzlei Fareds mbH in Verbindung gesetzt und teilen dazu mit:

„Wir haben uns bereits telefonisch mit der Kanzlei, die Herrn Uhde vertritt, in Verbindung gesetzt. Unser Ansprechpartner teilte uns lediglich mit, dass ihm die Tatsache, dass es einen weiteren Rechteinhaber gibt, der seine Rechte an dem Musikstück geltend macht, nicht bekannt sei. Man werde den Sachverhalt prüfen und sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung setzen. Wir sind gespannt. Nach unserer Internetrecherche ist Herr Uhde als Rechteinhaber nicht existent.“

Das fand ich ein wenig überraschend, ich selber habe nämlich die Kanzlei Kornmeier und Partner zu dem Thema angeschrieben. Die Rechtsposition von Herrn Uhde schien mir einfach recherchierbar. Nach einer von mir durchgeführten GEMA Recherche lautete der Eintrag zu dem Lied „Prince Kay One – Keep Calm

UHDE, MARCEL 00551098355 Komponist

Allerdings sind noch drei andere (Mit)Komponisten genannt. Die Kollegen von WBS sind also bald auf der richtigen Spur. Was mein Schreiben an Kornmeier und Partner angeht, warte ich eine Antwort ab und werde dann berichten. Am wahrscheinlichsten ist es derzeit, dass GSDR Leistungsschutzrechte erworben hat und Herr Uhde aus Urheberechten vorgeht. Was die Wirksamkeit der jweiligen Abmahnungen von Kornmeier und Partner und von Fareds angeht, steht dies auf einem anderen Blatt.

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