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rka Abmahnung wegen Computerspielen: Dead Island; Total War: Rome2; Saints Row IV; Company of Heroes 2

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rka aus Hamburg versenden wohl weiter die meisten Abmahnungen im Bereich „Computer Spiele“. Während im Musik Bereich und Erotik Bereich immer wieder neue Rechteinhaber und Kanzleien auftauchen, scheint mir aktuell Koch Media in Verbindung mit rka am deutlichsten damit beschäftigt zu sein, Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abzumahnen.

Das ist insofern interessant als Computerspiele und Urheberrechtsverletzungen eigentlich schon viel länger ein Thema war als Musik und Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel. Wer erinnert sich nicht an dunkle Gestalten auf dem Schulhof, die aus ihrem Schulranzen C64 Spiele oder Amiga Disketten friemelten um diese an andere weiterzugeben. Auch die ersten „Massenabmahnungen“ betrafen Computerspiele. Das waren die von dem verstorbenen RA  FvG. aus München. Was Filesharing betraf, wurde die erste richtige Abmahnwelle nmK durch die Kanzlei Schutt, Waetke wegen Verletzungen an dem Spiel  „Earth 2160“ gestartet. Einen Kommentar eines Kollegen dazu finden Sie hier.

Die Computerspiel Industrie hat gerade in den letzten Jahren immer witzige „Bugs“ (ok it is a feature)  in Spiele eingebaut um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So wurden z.B. Spielstände hergestellt, die in der illegalen Kopie nicht spielerisch überwunden werden konnten. Andere Programmierer griffen sogar zu den (digitalen) Waffen. Mein persönliches Highlight ist aber immer noch das Aufbauspiel, in dem man eine Computerfirma virtuell entwickeln sollte, in der „illegalen Tauschbörsenversion“ war das Spiel aber immer schnell zu Ende: Echte Raubkopierer jammern über virtuelle Raubkopierer – sehr witzig zu lesen.

Nun aktuell versendet die Kanzlei rka eben Abmahnungen u.a. wegen der Computerspiele „Dead Island“, „Total War: Rome 2„, „Saints Row IV“ und „Company of Heroes 2„. Einige Anschlussinhaber erhielten in den letzten Monaten gleich mehrfach Post. Bevor Sie als Anschlussinhaber nun panisch „Abmahnschutzpakete“ für Computerspiele bei spezialisierten Kanzleien buchen und dann mehrere hundert Euro für in vielen Fällen vorbeugende Unterlassungserklärungen mit überschaubarem Wert ausgeben: Werden Sie nicht panisch, sondern versuchen Sie das Thema analytisch anzugehen. Wie sie meinem kleinen Exkurs entnehmen konnten, werden gar nicht so viele Computerspiele abgemahnt.  Ich würde derzeit auf maximal 15 Titel schätzen. Dann können Sie noch nach Genre differenzieren, selbst wenn Sie also die Beteuerungen Ihres Sohnes: „Es war nur das eine Spiel“ skeptisch gegenüberstehen, schauen Sie sich das Spiel einmal genauer an. Wer sich für „Dead Island ( Zombies, Insel, Krawumm) “ interessiert, wird höchstwahrscheinlich nicht „Total War: Rome 2“ (Rundenbasiert, ollen Römer, Strategie) in die engere Auswahl ziehen.

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