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The Originals Abmahnung

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH versendet aktuell Abmahnungen durch Waldorf Frommer wegen des unerlaubten Verbreitens von ein oder mehr Serien Folgen „The Originals“. In einer uns vorliegenden Abmahnung geht es dabei genau um die Serienfolge „The Originals – From A Cradle To a A Grave„. Es handelt sich dabei um eine lange Serienfolge (über 25 Min).

Wovon handelt die Serie „The Originals“?

Offen gestanden musste ich erst einmal googlen, worum es in der Serie gehen soll. Das war eine echte Premiere, würde ich mich doch als Serienfreund wenn nicht gar als Serienenthusiasten bezeichnen. Selbst wenn in letzter Zeit immer wieder Serien abgemahnt wurden, von denen ich zwar noch keine Folgen gesehen hatte, aber deren Name zumindest ein Begriff war, diesmal war da nichts. Wem es ähnlich geht: Es handelt  sich um einen Ableger der zumindest bis dato viel bekannteren Serie „Vampire Diaries“. Die Serie handelt von der Urvampir-Familie um Klaus Mikaelson, der ins French Quarter von New Orleans zurückkehrt. Inhaltlich kämpfen attraktive junge Schauspieler mit der Post-Pubertät (bzw. dem Vampir-Sein). Die Serie scheint ein ähnliches Publikum wie „Supernatural“ zu bedienen und sich zwischen „Twilight“ und „Buffy“ (ohne die Selbstironie)  einzuordnen. Aber jedem Tierchen sein Pläsierchen, gibt bestimmt auch deutlich schlechteres.

Worum geht es in der Serie The Originals Abmahnung?

Der Vorwurf ist altbekannt, über den Internetanschluss des Anschlussinhabers soll die Folge der Serie an denen Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte hat, heruntergeladen und während dessen verbreitet worden sein. Entsprechend der Täterschaftsvermutung (zur BGH Rechtsprechung vergleichen Sie bitte auch die Erste Hilfe Filesharing) geht die Kanzlei Waldorf Frommer davon, aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Es wird daher eine täterschaftliche Unterlassungserklärung gefordert (vertiefend zur Waldorf Frommer Unterlassungserklärung). Ferner wird Aufwendungsersatz in Höhe von 169,50 EUR und 350,00 EUR Schadensersatz gefordert.

Muss die Summe von 519,50 EUR gezahlt werden?

Die Summe von 519,50 EUR ist im Zweifel zumindest größtenteils begründet, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Oftmals werden aber Jugendliche Interesse an der Serie „The Originals“ haben und nicht der Anschlussinhaber. In diesen Fällen ist der Anschlussinhaber allenfalls wenn er Überwachungspflichten verletzt hat. Diese bestehen nur bei minderjährigen Kindern. Allerdings können die minderjährigen Kinder selber in Anspruch genommen werden. Daher ist es sinnvoll sich vor Kontakt mit Waldorf Frommer eingehend anwaltlich beraten zu lassen. Sprechen Sie uns nach Erhalt einer The Originals Abmahnung an, wir helfen gern.

 UPDATE:

Folgende Serienfolgen werden mit einer The Originals Abmahnung bedacht:

The Originals – Alive and Kicking
The Originals – Chasing The Devil’s Tail
The Originals – Every Mother’s Son
The Originals – Red Door

Auch im Juni 2015 beschäftigen wir uns noch mehrfach mit einer The Originals Abmahnung. Die Serie ist weiter sehr beliebt, was auch die Nachfrage in Tauschbörsen anfeuert. Viele Nutzer fallen leider auch auf die Popcorn Time Falle herein.

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