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Simpsons Abmahnung durch Waldorf Frommer iAV Twentieth Century Fox Home Entertainment

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Abmahnungen wegen der beliebten Serie “Die Simpsons” (Simpsons Abmahnung) werden von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH immer wieder durch Waldorf Frommer versandt. Für das Verbreiten einer Folge “Die Simpsons” werden € 469,50 in Rechnung gestellt.

Worum geht es bei der Serie „The Simpsons“

Die Serie gehört sicherlich zu den bekanntesten und erfolgreichsten Zeichentrickserien aller Zeiten. Aktuell werden etwa Serienmarathons durchgeführt, bei denen alle Folgen der Simpsons am Stück abgespielt werden, dies nimmt einige Tage in Anspruch.  Die Serie handelt von Homer, Bart und Marge und Lisa Simpson (und Maggie Simpson). Ursprünglich stand  Bart Simpson im Mittelpunkt, allerdings gingen den Machern irgendwann die Ideen aus, weswegen Homer Simpsons in den Mittelpunkt rückte. Wer sich grundsätzlich für Comic Serien interessiert, der kann sich dazu (legal) auf www.soutpark.de (siebte Folge der sechsten Staffel)“simpsons already did it“ ansehen. Dort wird recht witzig die Serien Dauer der Simpsons thematisiert.

Folgen weitere Abmahnungen?

Wenn Sie eine Abmahnung hinsichtlich der Serie Simpsons erhalten haben, ist regelmäßig die größte Sorge dass noch eine Vielzahl von weiteren Abmahnungen im Briefkasten eintrifft. Nach unserer Einschätzung ist es zwar so, dass aufgrund der Vielzahl der Rechteinhaber eine Waldorf Frommer Abmahnung selten allein kommt. Adressaten einer Simpsons Abmahnung müssen aber nicht zwingend damit rechnen, 4-5 weitere Abmahnungen in kurzer Zeit wegen älteren Urheberrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu erhalten.

Was wird in der Simpsons Abmahnung gefordert?

Die Höhe der von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Summe in der Simpsons Abmahnung, hängt von der Anzahl der abgemahnten Folgen ab. Wer nur eine Serienfolge in in dem Schreiben findet, dem werden üblicherweise 469,50 € in Rechnung gestellt. Diese Summe ist aber allenfalls dann angemessen, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch begangen hat. Ferner gilt es noch die Unterlassungserklärung abzuändern, wenn der Anschlussinhaber nicht die Rechtsverletzung begangen hat. Waldorf Frommer geht in der Simpsons Abmahnung nämlich davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zu der allgemeinen Rechtslage beim Filesharing finden Sie hier weitere Ausführungen.

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