Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth Abmahnung
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Schreiben wegen des unerlaubten Verbreiten des Films „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“, in dem Schreiben wird eine Unterlassungserklärung und regelmäßig eine Gesamtsumme von 815,00 EUR gefordert; es handelt sich damit um eine Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth Abmahnung.
Worum geht es im Film: Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth?
Ich habe nur den Trailer gesehen, und nicht die Bücher gelesen, die natürlich als Trilogie ausgelegt sind (als was denn sonst), mich erinnert danach das Ganze an „Cube“ nur mit jungen Menschen und besseren Effekten plus eine Prise „Krieg der Knöpfe“ vielleicht. Ob der Film an die Erfolge der Panem Trilogie (!) anknüpfen kann, ist schwer abzuschätzen, die Zielgruppe scheint ähnlich. Nach meiner Einschätzung handelt es sich eher um einen Film für Jugendliche und jung gebliebene Erwachsene, was dann auch die Brücke zur Frage der Haftung bei einer Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth Abmahnung begründet.
Ist die Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth Abmahnung berechtigt ausgesprochen worden?
Die Gretchenfrage lautet, wie so oft, erfolgte die Abmahnung zu Recht? Ausgehend von der beschriebenen Zielgruppe des Films, wird der Anschlussinhaber im Zweifel nicht die Rechtsverletzung begangen haben. Wenn der Anschlussinhaber weiß, wer die Rechtsverletzung begangen hat, scheint in vielen Fällen eine Verhandlung über die Höhe des Vergleichsbetrags sinnvoll. 815,00 EUR ist dann nämlich regelmäßig übersetzt. Vorausgesetzt zumindest der Anschlussinhaber teilt nicht gleich im ersten Schreiben die Täterschaft seines Kindes mit, um sich dann in falscher Sicherheit zurückzulehnen. Daher ist anwaltliche Vertretung unabdingbar.
Wenn Sie eine Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth Abmahung von Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich gern bei uns melden, natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen die Forderung ganz zurückgewiesen werden kann. Wir beraten Sie gern.
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