Waldorf Frommer Abmahnung: Werde ich verklagt?
Aktuell verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer wieder „letzte Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ entsprechend häufen sich die Anrufen zu diesem Thema. Die meisten Abgemahnten wissen mittlerweile, dass die Klagefrequenz heutzutage doch deutlich höher ist, als noch vor vier Jahren und rufen hauptsächlich an, um von mir zu hören, dass sie nicht verklagt werden. Dem werde ich aber regelmäßig nicht gerecht.
The good:
Es gibt einige Abgemahnte, die auch nach dem Mahnbescheid nicht verklagt werden. Häufig handelt es sich dabei um Abgemahnte, die wirtschaftlich stark gebeutelt sind und deren SCHUFA Eintrag lang ist. Ferner scheint die Kanzlei Waldorf Frommer nach meiner persönlichen Einschätzung im Zuständigkeitsbereich des AG Hannover weniger klagefreudig zu sein.
The bad:
Üblicherweise können Sie zu jedem Zeitpunkt das Verfahren mit einem Vergleich beenden, ab letzte Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung, kommen aber pro Schritt (Mahnbescheid, Klageeinreichung, mündliche Verhandlung mindestenes 200,00 EUR dazu). Eine Einigung ist also auch später möglich aber eben teurer.
The ugly:
Hüten sollten sich Abgemahnte allerdings, die in Köln oder Stuttgart oder Düsseldorf verklagt werden. Beide Gerichte haben schon deutlich höhere Schadensersatzsummen zugesprochen, als der von Waldorf Frommer angegebene Mindestschaden. Bei diesen Gerichten kann es durchaus passieren, dass bei einem Album 2.000,00 EUR reiner Schadensersatz zugesprochen werden.
Übrigens:
Wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selber begangen hat – rate ich grundsätzlich bei Waldorf Frommer zu einem Vergleich. Das irritiert viele Anrufer, allerdings ist einfach anzumerken, dass es in diesen Fällen kaum eine Verteidigungsoption gibt. Es kommt weder auf andere Nutzer noch auf möglich grundsätzliche Fehler der Ermittlungssoftware an. Schließlich muss der Beklagte zunächst mitteilen, ob er selber die Rechtsverletzung begangen hat. Es bleiben also nur noch als Verteidigung die Höhe der eingeklagten Kosten, was bei den von Waldorf Frommer geforderten Summen meist erfolglos ist und die Aktivlegitimation. Dabei mag es auch mal Probleme geben, dass diese zu einer Komplettabweisung führen ist eher unwahrscheinlich.
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