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Sarwari Abmahnung – Hackerangriffe und der heilige Geist

Von
Filesharing heilige Geist

Aktuell versendet RA Sarwari wieder Abmahnungen (unter anderem für die Berlin Media Art (ehem. John Thompson). Die Forderung beträgt als Vergleichsbetrag 650,00 EUR, dann wird eine Unterlassungserklärung gefordert, welche vom Abgemahnten selber zu erstellen ist.

Welche Verteidigungsstrategien funktionieren nicht?

Obwohl die folgenden Verteidigungsstrategien grundsätzlich erfolglos sind, werden Sie immer noch viel verwandt, um zu wissen wie Sie nicht argumentieren sollen:

1.Vireninfektion des Rechners/Hackerangriff

Viele Abgemahnte argumentieren, dass Ihr Rechner von einem Virus befallen sei und das dafür verantwortlich sei, dass eine Tauschbörsenverletzung vorgeworfen wurde. Das Problem bei dieser Theorie ist aber, dass niemand etwas davon hat, dass der Film sich auf dem Rechner des Abgemahnten befindet. Zwar mag es Personen geben, die einfach ein hohes Interesse haben anderen zu schaden, also darauf hoffen, dass Dritte abgemahnt werden. Und es gibt sicher weltweit eine Vielzahl von Programmieren, die auch dazu in der Lage wären. Berücksichtigt man aber, dass in den meisten Ländern Urheberrechtsverletzung wenig bis gar nicht verfolgt werden, müsste wohl ein Deutscher diese Software programmiert haben. Mit anderen Worten es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine solche Software existiert und falls diese existiert, dass der eigene Rechner befallen ist.

2. Niemand war es – Heiliger Geist

Obwohl menschlich nachvollziehbar wird in den meisten Fällen vorgetragen, dass es niemand gewesen sein kann. Dies wird auch gern als „heiliger-Geist-Strategie“ dargestellt. Viele Abgemahnte können den Vorwurf selber nicht nachvollziehen und wollen natürlich auch nicht, dass ein Familienmitglied Probleme bekommen kann. Daher wird argumentiert, warum es niemand anders gewesen sein kann. Ironischerweise haftet dann aber wieder der Anschlussinhaber, weil es die Vermutung für dessen Verantwortlichkeit gibt und wenn es niemand anders gewesen sein kann, er selber wieder haftet.
Das heißt übrigens nicht, dass der Anschlussinhaber dann immer zahlen muss, er muss aber einen alternativen Geschehensablauf darstellen und darf dann eben nicht alle möglichen Täter selber schon ausschließen.

Welche Alternativen?

Wenn Sie eine Sarwari Abmahnung erhalten haben, argumentieren Sie also nicht mit den oben genannten Theorien, sondern lassen sich vorzugsweise anwaltlich beraten. Wenn Sie Fragen zu der Abmahnung haben, können Sie mich zu einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung kontaktieren.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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