TripAdvisor Registrierungsfalle
Wer sich als Unternehmer bei TripAdvisor registriert um Bilder hochzuladen oder um negative Bewertungen zu kommentieren, der tritt in die Registrierungsfalle – so zumindest das LG München in einer Entscheidung vom 11. August 2017, AZ 33 O 8184/16.
Was ist das Problem?
Das Bewertungsportal TripAdvisor hat sich in einer Vielzahl von uns betriebenen Verfahren zur Löschung negativer Bewertung darauf zurückgezogen, dass eine Löschung nicht in Betracht komme und ohnehin die von uns in Aussicht gestellten deutschen Gerichte nicht zuständig seien. Dabei beruft sich TripAdvisor auf die Rechtsprechung des LG München vom 11. August 2017, AZ 33 O 8184/16.
Worum geht es in der Entscheidung des LG München vom 11. August 2017, AZ 33 O 8184/16?
Ein Hotelier wehrte sich gegen verschiedene negative Bewertungen auf der Seite TripAdvisor. Einige Jahre zuvor hatte er aber Management Fotos hochgeladen und um das tun zu können, musste er sich registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. In den Nutzungsbedingungen heißt es:
„Allgemeine Nutzungsbedingungen von …
Willkommen auf der Website oder auf mobilen Ressourcen wie zugehörigen Anwendungen von … (zusammen diese „Website“). Diese Website wird nur bereitgestellt, um Kunden die Möglichkeit zu geben, Reiseinformationen zu sammeln, ihre Meinung zu reisebezogenen Angelegenheiten einzustellen, an interaktiven Reiseforen teilzunehmen und nach Reisen zu suchen und Buchungen von Reisereservierungen vorzunehmen. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen. Die Begriffe „wir“, „uns“, „unser“ und „…“ „beziehen sich auf … und unsere Affiliate-Partner und Websites (zusammen „…“). Der Begriff „Sie“ bezieht sich auf den Kunden, der die Website besucht und/oder Inhalte auf dieser Website bereitstellt.
Diese Website wird Ihnen unter der Voraussetzung angeboten, dass Sie alle nachfolgend angegebenen allgemeinen Nutzungsbedingungen (zusammen die „Vereinbarung“) unverändert annehmen. Indem Sie auf irgendeine Weise auf diese Website zugreifen oder diese nutzen, stimmen Sie zu, – an die Vereinbarung gebunden zu sein, und erklären, deren Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Lesen Sie die Vereinbarung bitte sorgfältig durch, denn diese enthält Informationen zu ihren Rechten und Einschränkungen dieser Rechte sowie einen Abschnitt über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bei Streitigkeiten. Wenn Sie nicht alle diese Nutzungsbedingungen annehmen, sind Sie nicht zur Nutzung dieser Website berechtigt.
(…) ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für jegliche Inhalte, die von Ihnen oder Dritten veröffentlicht, gespeichert oder hochgeladen werden, sowie damit zusammenhängende Verluste oder Schäden; … übernimmt außerdem keine Haftung für jegliche eventuell in Ihren Inhalten enthaltenen Fehler, Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Auslassungen, Unwahrheiten, Obszönitäten, Pornografie oder Respektlosigkeiten. Als Anbieter interaktiver Services übernimmt keine Haftung für jegliche Aussagen, Schilderungen oder Inhalte, die von seinen Benutzern in irgendeinem öffentlichen Forum, auf einer persönlichen Homepage oder in einem anderen interaktiven Bereich veröffentlicht werden.
(…)
GERICHTSSTAND UND MASSGEBENDES RECHT
Diese Website wird von einem US-amerikanischen Unternehmen betrieben und für diese – Vereinbarung gilt das Recht des Commonwealth of Massachusetts, USA. Sie willigen hiermit in die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Massachusetts, USA, ein und erkennen die Billigkeit und Angemessenheit von Verfahren in diesen Gerichten für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website als unstreitig an, Sie stimmen zu, dass über alle Ansprüche, die Sie möglicherweise aus oder im Zusammenhang mit dieser Website gegen … haben, von einem sachlich zuständigen Gericht im Commonwealth of Massachusetts entschieden werden muss. Die Nutzung dieser Website ist in jeder Region unzulässig, in der nicht alle Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, unter anderem dieser Absatz, rechtswirksam sind. Das Vorstehende gilt nicht in dem Umfang, in dem das anwendbare Recht im Land Ihres Wohnsitzes die Anwendung eines anderen Rechts und/oder eine andere Zuständigkeit erfordert und dies nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.
(…).“[Hervorhebung nur hier]
Das LG München, aaO erklärte sich damit für unzuständig, Zuständig sei nur noch das vereinbarte amerikanische Gericht.
Warum ist diese Entscheidung abzulehnen?
Mit dieser Entscheidung hat das LG München dafür gesorgt, dass Deutsche Unternehmen faktisch schutzlos sind. Die Kosten eines Rechtsstreits in Amerika sind absurd hoch und sind für die geschädigten Unternehmen niemals zu bezahlen, dabei ist noch unberücksichtigt, dass in amerikanischen Gerichten insbesondere in Massachusetts auch noch ein sehr viel umfassenderes Verständnis von Meinungsfreiheit herrscht als in Deutschland. Das Gericht hat leider verkannt, dass auch ein Gewerbetreibender die Reichweite der Gerichtsstandsvereinbarung nicht erfasst. Der Hotelier kann nicht verhindern, dass sein Unternehmen auf TripAdvisor genannt und bewertet wird. Wenn er sich gegen eine Bewertung wehren möchte, fordert TripAdvisor spätestens wenn die Löschung abgelehnt wurde – was die absolute Regel ist- den Bewerteten auf, sich zu registrieren und die Bewertung zu kommentieren. Viele Bewertete gehen ohnehin davon aus, dass eine Kommunikation mit TripAdvisor eine Registrierung erfordert. Gerade kleinere Betriebe scheuen bei den ersten Problemen den Gang zum Anwalt und hoffen eine Klärung zu erreichen, mit der zumindest aus ihrer Sicht notwendigen Registrierung, verwirken sie aber faktisch dauerhaft jeden Schutz gegen das Bewertungsportal.
Was sind die Folgen der TripAdvisor Registrierungsfalle?
Unternehmen, welche sich – aus welchen Gründen auch immer – auf dem Portal TripAdvisor registriert haben, haben nach dem LG München vom 11. August 2017, AZ 33 O 8184/16 keine Möglichkeit mehr sich vor deutschen Gerichten gegen unverschämte Bewertungen zu wehren. Das Ergebnis ist nicht richtig. Wir halten die Entscheidung für falsch und werden sobald sich ein entsprechender Fall findet, die Gerichtsstandsvereinbarung von einem anderen Gericht prüfen lassen.
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