Wie viel ist dein Outfit wert? Umfragen bei Minderjährigen als Rechtsverletzungen auf Youtube
Im letzten Monat haben wir mehrere Abmahnungen ausgesprochen für Rechtsverletzungen auf Youtube. Die Videos haben alle einen ähnlichen Inhalt. Der Youtube-Protagonist führt eine Straßen-Umfrage zu unterschiedlichen Themen durch – am populärsten sind die Themenkomplexe Beziehung und Sexualität sowie Kosten der Bekleidung (wie viel ist dein Outfit wert. Die Antworten werden gefilmt und auf der Plattform Youtube zum Abruf bereitgehalten.
Welche Rechte der Befragten können verletzt sein?
Mit der Veröffentlichung auf Youtube kann das nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) geschützte Recht am eigenen Bild (eine Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht) verletzt sein. Dies gilt aber nur, wenn keine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt. Wenn dem Befragten klar mitgeteilt wird, dass das Video auf Youtube veröffentlicht wird, ist von einer entsprechenden Einwilligung grundsätzlich auszugehen. Im Zweifel muss das aber der Youtuber beweisen, so dass dieser gut beraten ist, die Einwilligung auch zu filmen oder sich diese schriftlich geben zu lassen.
Kompliziert wird das ganze aber dann, wenn die Befragten Minderjährige sind und diese gegebenenfalls gar nicht wirksam einwilligen können oder ihre Einwilligung allein nicht ausreicht. Als Orientierung gilt Folgendes: Filmaufnahmen von Minderjährigen im Alter von 8-17 Jahren bedürfen der Einwilligung des (einsichtsfähigen) Kindes sowie der Zustimmung der Eltern zu dieser Einwilligung. Erst ab dem 14. Lebensjahr kann allerdings von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ausgegangen werden (LG Bielefeld AZ 6 O 360/07 v. 18. September 2007).
Das bedeutet, dass bei Minderjährigen immer auch die Eltern in die Veröffentlichung des Videos auf Youtube einwilligen müssen. Diese Einwilligung wird in den seltensten Fällen vorliegen oder erteilt werden, sodass die Veröffentlichung rechtswidrig ist.
Die Veröffentlichung kann freilich auch eine Beleidigung nach § 185 StGB oder Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) bedeuten; etwa wenn in der Umfrage vulgäre Fragen gestellt werden oder Fragen, mit gezielt zweideutigem sexuellen Inhalt.
Welche weiteren Verletzungen können bei diesen Veröffentlichungen auftreten?
Viele Jugendliche vergessen, dass die Videos von weiteren Nutzern kommentiert werden und entsprechend dem Thema des Videos „Wie viel ist dein Outfit wert? – Bonzenkids Edition stachelt sich der Internet-Mob gegenseitig auf, es den Protagonisten mal so richtig zu sein. Gnade den Mädchen, welche sich zum Thema „Liebe, Sex und Partnerschaft“ äußern, angestachelt durch Thumb-Nails in den Videos werden alle Vorurteile, die Eltern gegenüber dem Internet haben, regelmäßig weit übertroffen. Entgegen den Vorstellungen vieler Youtuber können Sie durchaus auch für Schmähungen und Ehrverletzungen unter ihren Videos haftbar gemacht werden. Völlig unproblematisch ist dies, wenn sie eine Schmähung eines Dritten sogar kommentiert haben, denn dann ist die Kenntnis von der Verletzung unstreitig. Jedenfalls wenn die Youtuber also die Einsteller der Videos auf die Verletzung hingewiesen wurden und diese nicht löschen bzw. löschen lassen, haften diese.
Wie kann ein Abgebildeter oder dessen Eltern die Verletzung abstellen?
Verletzte können zunächst selber versuchen, den Youtuber zur Löschung des Videos bewegen. Das ist teilweise aber bereits praktisch nicht ganz einfach. Während nämlich E-Mails zur werblichen Kontaktaufnahme (Business-Kontakt-Möglichkeit) unter keinem Video fehlen, sieht es mit einem echten Impressum oftmals spärlich aus. In drei von uns verfolgten Rechtsverletzungen verfügte keiner der Youtube-Betreiber über ein Impressum. Klarname oder gar ladungsfähige Adresse – Fehlanzeige. Wenn nun Betroffene eine Löschung des Videos durchzusetzen suchen, werden E-Mails gern einfach ignoriert. Verletzte können sich auch an Youtube melden, das geht über die drei Punkte am unteren Ende des Videos, dann öffnet sich ein Formular.
Dies gilt es auszufüllen. Interessanterweise scheint diese Vorlage aber zu fordern, dass der die Beschwerde einreichende ein Youtube Account mit Impressum besitzt. Im besten Fall wird das Video dann irgendwann gelöscht.
Besser gleich zum Anwalt
Sinnvoller ist es sich gleich direkt an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Dann wird nämlich nicht nur das Video gelöscht, sondern der Verletzer muss auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben, bei der er sich strafbewehrt verpflichtet, entsprechende Verletzungen zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß dagegen (sogenanntes Verwirken) muss der Verletzer eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Ferner muss der Verletzer auch die Kosten des eingeschalteten Anwalts übernehmen, sodass es für die Verletzten keinen Grund gibt, sich nicht gleich professionell vertreten zu lassen.
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