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Volksverhetzung durch Hitlergruß eines Hundes?

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Der Schotte Mark Meechan veröffentlichte unter seinem Bloggernamen „Count Dankula“ ein Video, das den Hund seiner Freundin zeigte, der auf Phrasen wie „Wer will die Juden vergasen?“ oder „Hitler“ die rechte Pfote erhob. Dafür musste sich der Schotte vor Gericht verantworten. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass es sich bei dem Video um einen Scherz handelte. Er wollte seine Freundin, die Eigentümerin des Hundes war und immer damit kokettierte wie süß ihr Hund sei, ärgern.

Von rechts-konservativer Seite insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum wird nun argumentiert, dass die Verurteilung ein Unding sei, und es sich um freie Meinungsäußerung handeln müsse.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

In Deutschland läge hier wohl eine Volksverhetzung nach § 130 StGB vor. Ob allein das Pfoteheben auf das Wort „Hitler“ bereits den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, mag dahinstehen, denn jedenfalls die Frage in dem Video „Wer will die Juden vergasen?“ erfüllt diesen Tatbestand. Insoweit sind Parallelen zu dem Youtuber JuliensBlog erkennbar, der für eine ähnliche Äußerung – ebenfalls im vermeintlich  satirischen, humoristischen Umfeld verurteilt wurde.

Ist das Satire

Die Satire ist als Ausprägung der Kunstfreiheit wie die Meinungsfreiheit in Art 5 GG geschützt. Satire überspitzt, verfremdet und verzerrt und gibt dem Gedanken, den Sie ausdrücken wollen, einen scheinbaren Inhalt, der über das wirklich Gemeinte hinausgeht, aber in einer Weise dass der kundige Leser oder Betrachter den geäußerten Inhalt auf den ihm bekannten oder den tatsächlich gemeinten Inhalt zurückzuführen vermag (Darstellung nach Damm/Rehbock). Der Satiriker kämpft auf der Seite der Aufklärung gegen Missstände jedweder Art. Die Übertreibung ist das eigentliche Stilmittel der Satire – BVerfG, Beschluss v. 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85 – Strauß-Karikatur.

Darf Satire alles?

Nein, jedenfalls in unserer Rechtsordnung darf Satire – entgegen Tucholskys bekanntem Bonmot – nicht alles. Satire muss sich an den allgemeinen Gesetzen und dem Persönlichkeitsrechten Dritter messen lassen. Im Übrigen war das Abrichten des Hundes zu nationalsozialistischen Begriffen zu salutieren auch keine Satire, als die Beweggründe allein darin lagen, seine Freundin zu ärgern. Es fehlt – verkürzt gesagt – an dem Anprangern eines Missstandes.

Was sagen die Rechten zum Hitlergruß des Hundes?

Auf der rechten Verschwörungsseite Infowars von Alex Jones wurde auf eine Episode aus dem Dritten Reich hingewiesen, welche bei der taz unter dem schönen Namen „Ein Hund namens Hitler“ festgehalten ist. Dabei ging es um den Finnen Tor Borg, der seinen Hund „Hitler“ genannt haben sollte und dieser  auf Zuruf die rechte Pfote hebe. Nachdem sich aber im Laufe der Ermittlungen keine ausreichenden Zeugen finden, wird die Angelegenheit nach fast einem Jahr auf Anfrage des Auswärtigen Amts von der „Präsidialkanzlei des Führers“ mitgeteilt, dass keine Strafanzeige gestellt werden soll“:„Mit Rücksicht darauf, dass der Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt worden ist und mehrere Jahre zurückliegt, halte ich die Stellung eines Strafantrages nicht für erforderlich“. Daraus wird nun von den Infowars-Kämpfern mit eigenem Nahrungsergänzungsmitteln-Shop geschlossen, dass mittlerweile in Europa die Gesetze gegen Meinungen schärfer seien als im Dritten Reich – das hätte es unter Hitler nicht gegeben light.

Was sagen andere?

Es gibt auch kritische Stimmen an der gerichtlichen Inanspruchnahme von Mark Meechan, wie durch den Komiker Ricky Gervais, der sich gegen Gesinnungsstrafen aussprach. Dabei wird aber verkannt, dass nicht jede Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Beleidigungen und Schmähungen sind generell nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und wenn diese Schmähungen im konkreten Fall gesetzlich verboten sind – in Deutschland durch § 130 StGB, überrascht mich eher der Aufruhr – außerhalb der üblichen Verdächtigen.  Mein Mitleid für Herrn Meechan hält sich in Grenzen, ich finde es nicht falsch bestimmte Bereiche wie den „Massenmord an Millionen jüdischer Männer, Frauen und Kinder“  einfach zu verbieten. Wer meint, er müsse gleichwohl damit polarisieren, der soll sich dann bitte nicht echauffieren, wenn ein Rechtsstaat, das nicht witzig findet.

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