Direkt zum Inhalt

Muss ich beim Restaurantbesuch meine Daten angeben?

Von
Restaurant Besuch und Datenschutz

Restaurant Besuch und Datenschutz: Passen diese beiden Punkte im Jahre 2020 zueinander? Seit dem 13.5.2020 müssen in Hamburg unter anderem Gastronomiebetriebe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Bekämpfung der Corona  Pandemie die Namen und Kontaktdaten aller Gäste zu erfassen. 

In diesen Bereichen besteht somit eine Verpflichtung und damit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auch die Berechtigung, Kontaktdaten und Zeitpunkt des Aufenthalts schriftlich zu dokumentieren und vier Wochen lang aufzubewahren. Zu den Kontaktdaten gehört auch der Name.  Ein Nachweis für die Richtigkeit ist nach Ansicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz  in Form einer Ausweiskontrolle jedoch höchstens in begründeten Zweifelsfällen erforderlich.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz führt ferner aus, dass die Daten vor dem Zugriff Unberechtigter sicher aufbewahrt werden müssen und die Speicherung darf nur kurzfristig erfolgen. Deshalb dürfen Listen, in denen solche Daten geführt werden, nicht offen herumliegen und für jedermann zugänglich sein, denn alle anderen können die vorherigen Einträge sehen – oder wie schon vorgekommen-  abfotografieren. In diesem Fall hätten die Betroffenen einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber. Nach Ansicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz ist es besser, die Daten zu jedem erfassten Gast auf einem gesonderten Blatt zu führen und danach sicher wegzuschließen, wenn die Daten nicht elektronisch geführt werden.

Auf jedem Fall müssen entsprechende Datenschutzhinweise, insbesondere gemäß Art. 13 DSGVO, vor Erhebung der Daten an den Gast erfolgen.

Zu diesem Zweck stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), ein praxistaugliches Musterformular samt Informationen für die betroffenen Personen bereit. Dieses Muster lässt sich schnell auf die Rechtslage in Hamburg anpassen.

Inhaber von Gastronomiebetreiben müssen die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Coronoa Pandemie auch in ihr Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.
 

 

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.5 Sterne von 8 Abstimmungen.