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Außergerichtliche Kosten eines Anwalts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

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Kosten bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Immer wieder erhalten wir Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen, welche sich über eine Berichterstattung/Äußerung in den klassischen Medien (Zeitung) oder in den sozialen Medien (Facebook,  Youtube, Jameda, Google oder auch eine Google Bewertung) ärgern und dagegen wehren möchten. 

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Kosten bewegen sich dabei üblicherweise außergerichtlich von ca. 200,00 EUR (bei einer rufschädigenden Bewertung) und 600-800 EUR gegen eine Ehrverletzung in den Medien. Nach meiner Erfahrung sind diese Summen für die Betroffenen auch in der Regel hinnehmbar (ungeachtet der Frage ob diese erstattet werden).

In diesem Zusammenhang wird dann gern in den Beratungen von den Betroffenen manchmal scherzhaft manchmal ernsthaft darauf hingewiesen, dass in Amerika die Anwälte kein Geld im Voraus bekommen und nur einen Teil von dem Eingeklagten erhalten. Diese Modell ist in Deutschland so nicht gestattet.  Ferner wird übersehen, dass dies ohnehin nur denkbar ist, wenn eine Geldsumme eingeklagt wird und dass Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtverletzungen in Deutschland der Höhe nach sehr zurückhaltend bemessen wird - wenn er überhaupt zugesprochen wird.

In Amerika ist alles besser

Wer jetzt glaubt, dass sei ein Fehler, der vergisst, dass der heutige Kläger vielleicht morgen verklagt wird. Wer sich eine rechte gute Darstellung zum amerikanischen Recht in der Praxis anschauen möchte, der sei auf das folgende Video verwiesen. Übrigens die außergerichtliche Vertretung eine Youtubers hat dort Kosten von knapp 260.000,00 EUR ausgelöst  

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