Nümann und Lang Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte vertritt die rechtlichen Interessen einer Vielzahl von Musikern, Urhebern und Musikschaffender. Die Nümann und Lang Abmahnung ist überschrieben mit „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“
Abmahnungen für folgende Künstler, Musikschaffende sind bekannt:
- Herrn Matthew Tasa
- Herrn Allan Eshuijs, Herrn Yann Peifer und Herrn Manuel Reuter
- Herrn David Vogt
- Firma Aergo Trade GmbH
- Herrn Andres Gunnar Ballinas-Oisson, Yann Peifer und Manuel Reuter
- Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH.
- Firma Tunnel Records GmbH
- Herrn Andreas Donauer
- Herrn Haschim Elobied
- Herrn Sebastian Wolter und Shaun Baker
- Herrn Alfred Tuohey, Vincent Stein und Mimoza Blinsson
- Herrn Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx
- Herrn Rike Boomgaarden, Alexander Geringas, Bernd Klimpel und Charlie Mason
- Firma Zooland Music GmbH
In einer uns überlassenen Abmahnung, schreiben Nümann und Lang Rechtsanwälte, dass sie beauftragt wurden sich für die „Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche“ einzusetzen. Die Kanzlei Nümann und Lang versendet daher an Anschlussinhaber, welchen nach Ermittlungen einer „Spezialfirma“ Verletzungen in Internet-Tauschbörsen vorgeworfen werden Abmahnungen. Der Schwerpunkt des Vorwurf ist dabei, dass die Datei (während des Herunterladens) verbreitet und damit Dritten zugänglich gemacht wurde.
httpv://www.youtube.com/watch?v=iyKbDe3vopU
Um die Wiederholungsgefahr auszuschließen fordert die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte die Abgabe einer unterschriebenen, strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Abgemahnten. In der beiliegenden Unterlassungserklärung von Nümann und Lang steht wortgetreu: „Der Schuldner verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden und an den Gläubiger zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 ab sofort zu unterlassen das Werk (…) oder Teile davon über dezentrale Computernetzwerke (…) im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen ohne dazu berechtigt zu sein und/oder unberechtigten Dritten die öffentliche Zugänglichmachung und/oder das Anbieten über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen zu gestatten oder zu ermöglichen“.
Dr. Wachs rät:
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.
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