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Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C Rechtsanwälte) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten vornehmlich aber nicht ausschließlich Firmen, welche pornografische Filmwerke vertreiben. Eine uns vorliegende Abmahnung der Kanzlei ist überschrieben mit: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“. Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Dateien im Internet ist rechtswidrig und kann zivilrechtlich verfolgt werden. Da dem Mandanten „an diesem Werk die ausschließlichen Nutzungsrechte“ zustehen, wird der Angeschriebene abgemahnt, weil davon ausgegangen wird, dass er das Werk in Tauschbörsen illegal angeboten hat bzw dies über dessen Anschluss erfolgt sei.

 

httpv://www.youtube.com/watch?v=tHJ3-RDWKpQ

 

Solche Abmahnungen werden unter anderem durch folgende Rechteinhaber beauftragt:

  • DigiProtect Gesellschaft zum Schutz Digitaler Medien mbH
  • Silwa Filmvertrieb AG
  • DBM Videovertrieb GmbH
  • Purzel Video GmbH
  • MJP GmbH & Co. KG
  • MMV Multi Media Verlag GmbH
  • Magmafilm GmbH
  • BB Video GmbH
  • Video-Aktuell Betriebs GmbH
  • Tabu & Love Film GmbH
  • Puaka Video Production GmbH
  • Koch Media GmbH
  • Crimson Cow GmbH
  • Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH
  • F&FD Friedrich & Friedrich Distribution GmbH & Co. KG
  • Goldlight – Video Aktuell Betriebs GmbH
  • Herzog Video e. K.
  • Inflex Media GmbH
  • Ino GmbH
  • Label: 21 Sextury Video
  • MP MediaProducts GmbH (Schweiz)
  • OVA Films GmbH
  • PurePlay Media
  • Updown Entertainment
  • Neue Medien GmbH
  • Videorama GmbH
  • Wicked Pictures
  • Kalypso Media GmbH
  • Koch Media GmbH
  • Novitas Publishing GmbH

Um die Wiederholungsgefahr auszuschließen, fordern Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C Rechtsanwälte) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Abgabe einer unterschriebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung. In einer mir vorliegenden Unterlassungserklärung von U+C Rechtsanwälte heißt es wörtlich: „Der Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin, es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk (…) oder Teile hiervon im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.“ Das bedeutet, dass der Abgemahnte im Falle von weiteren urheberrechtlichen Verletzungen im Internet gegen die abgegeben Unterlassungserklärung verstößt und somit eine hohe Vertragsstrafe zahlen muss. Ferner erhebt die Kanzlei den Anspruch auf Zahlung einer Summe in Höhe von 650,00 EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beendigen.

Wir empfehlen die Forderungshöhe prüfen zu lassen und die Unterlassungserklärung neu formulieren zu lassen. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir vertreten seit Jahren bundesweit.  Sie können uns 6 Tage die Woche telefonisch erreichen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70