Waldorf Frommer Unterlassungserklärung
Der folgende Beitrag soll die der Waldorf Frommer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einmal grob durchleuchten. Das Ganze erfolgt der einfacheren Lesbarkeit und Orientiertung halber mit kurzen Überschriften.
Welche Gefahren verbergen sich in der beigefügten Waldorf Frommer Unterlassungserklärung?
Die Kanzlei Waldorf Frommer überschreibt Ihre Unterlassungserklärungen mit Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Der Abgemahnte gibt dieses Angebot ab, indem er das beigefügte Formular unterzeichnet und an Waldorf Frommer zurücksendet. Waldorf Frommer nehmen dieses Angebot dann mit dem nächsten Schreiben regelmäßig an und erinnern an die zu leistende Summe, wenn diese noch nicht erfolgt ist.
Warum schreibt Waldorf Frommer nicht einfach Unterlassungserklärung wie andere Kanzleien?
Nach unserer Auffassung könnten Sorgen einer Verbraucherbenachteiligung eine Rolle spielen. Waldorf Frommer unterstreicht die Annahmebedürftigkeit der Unterlassungserklärung und die verbundene Zweiseitigkeit des Vertrages, mithin also dass die Unterlassungserklärung angenommen werden muss. Ferner kommt der „Vorschlagscharakter“ der beigefügten Unterlassungserklärung besser zur Geltung als der Abgemahnte nicht verpflichtet ist die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben und dies auch nicht in der Abmahnung suggeriert werden darf.
Was besagt die beigefügte Unterlassungserklärung?
In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber dem Mandanten von Waldorf Frommer (z.B. Warner Bros. Entertainment GmbH) es ab sofort zu unterlassen [konkret aufgeführter Werke wie z.B. Serien Folgen von „Person of Interest“ oder Teile daraus über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Der Anschlussinhaber verpflichtet sich gegenüber der Warner Bros. Entertainment GmbH für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.
Was heißt das auf Deutsch?
Wenn trotz Unterschrift das entsprechende Werk (streng genommen) von dem Abgemahnten zugänglich gemacht wird, kann Waldorf Frommer eine Strafe fordern, die über 5.001,00 EUR liegt.
Wo sind die „Gemeinheiten“ in der Unterlassungserklärung?
In der Waldorf Frommer Unterlassungserklärung stecken einige „scheinbare“ Vergünstigungen, die Laie nicht als scheinbar erkennt. Mit dem Erfordernis der „schuldhaften Zuwiderhandlung“ mag der Abgemahnte denken, dass ein solches erst einmal Vorliegen müsse. Bei richtiger Betrachtung ist aber nach der ersten Abmahnung und der Abgabe der Unterlassungserklärung die Schuldhaftigkeit indiziert, zumal es um eine Täter Unterlassungserklärung geht. Auch die „Einschränkung“ auf die Tauschbörse bittorrent gibt vor der Kerntheorie des BGH zuetzt Beschluss des I. Zivilsenats vom 3.4.2014 – I ZB 42/11 – nicht viel Verteidigungsspielraum in einem Vertragsstrafeverfahren.
Gibt es etwas „positives“?
Interessant ist es zu überlegen, ob der Anschlussinhaber wenn er die beigefügte Unterlassungserklärung als Täter abgegeben hat und sich danach der unbelehrte minderjährige Sohn ein Jahr später anstellt den gleichen Down- und/oder Upload zu tätigen eine Vertragsstrafe gegen den Anschlussinhaber verwirkt wird. Dies wäre wohl dann anzunehmen, wenn die Störerhaftung ein Minus zur Täterhaftung wäre, was vom BGH wohl abgelehnt wurde. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich wohl um ein Aliud. Auch an dieser Stelle ist aber eine eindeutige Klärung noch weit entfernt.
Angriffspunkte gegen die verwandte Unterlassungserklärung
Die Waldorf Frommer Abmahnung bzw. die beigefügte Unterlassungserklärung genügt nach diesseitiger Auffassung nicht eindeutig den Vorgaben des 97a UrhG, der lautet:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise […]
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Schließlich fokussiert sich die Kanzlei Waldorf Frommer ausschließlich auf die Täterhaftung, die aber (obwohl kein Minus sondern Aliud) hinsichtlich der Rechtsfolgen (Haftung auch auf Schadensersatz) über die Störerhaftung hinausgeht. Ein Überschiessen der Täterschaftlichen Unterlassung hat auch das OLG Frankfurt AZ 11 U 52/07 v. 21.12.2010 bejaht.
Die Folge wäre übrigens eine Unwirksamkeit der Abmahnung nach §§ 97a Abs. 2 S.2 UrhG. Aber Vorsicht ist angebracht, ob Gerichte diese Bedenken teilen werden ist höflich formuliert unklar, außerdem würde wohl auch der Schadensersatz (die deutlich größere Schadensposition) nicht enfallen. Allerdings hätte die Unwirksamkeit der Abmahnung den angenehmen Nebeneffekt, dass der abmahnende Rechteinhaber die Anwaltskosten für Ihre Verteidigung übernehmen müsste.
Was ist denn aber die mod. UE?
Die mod. UE oder auch modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte Unterlassungserklärung. Wie eine solche mod UE auszusehen hat, ist eine Wissenschaft für sich. Im Internet finden sich mittlerweile eine Vielzahl von Vordrucken, die von gruselig falsch über nicht optimal zu für viele Fälle passabel reichen. Die mod. UE soll im Wesentlichen kein Schuldanerkenntnis darstellen und den Unterlassungsstreit beenden bzw. einstweilige Verfügung verhindern.
Was ist also am Besten zu unternehmen?
Die Sach- und Rechtslage ist schwierig. In dem kurzen Beitrag wurden die meisten Probleme nicht einmal angerissen. Mein Rat wäre daher sich an einen versierten Anwalt zu wenden. Dr. Wachs Rechtsanwälte erreichen Sie für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung zu Waldorf Frommer Abmahnung, Waldorf Frommer Mahnbescheid oder Waldorf Frommer Klage unter 040 411 88 15 70. Wir helfen Ihnen gern.
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