Zimmermann und Decker Rechtsanwälte
„Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerk“ betitelt die Kanzlei Zimmermann und Decker ihre Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Tonaufnahmen. Die Kanzlei vertritt die rechtlichen Interessen von Rechteinhabern wie Dramatico Entertainment Ltd., Planet Punk Music GbR und tonpool Medien GmbH.
In einer uns überreichten Abmahnung steht „durch ein von unserer Mandantin beauftragtes Unternehmen wurde festgestellt und protokolliert, dass die vorstehende Tonaufnahme als Bestandteil einer Datei über Ihren Internetanschluss in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten wurde“.
Das Bereitstellen einer urheberrechtlich geschützten Datei ist rechtswidrig und wird daher von Kanzleien abgemahnt. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, fordert die Kanzlei Zimmermann und Decker die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Das Werk muss „unverzüglich“ vom Computer entfernt werden und der Abgemahnte muss es laut Unterlassungserklärung „unterlassen die Tonaufnahme (…) ohne Zustimmung der Gläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen“. Zusätzlich muss ein Betrag in Höhe von 425,00 EUR an die Kanzlei gezahlt werden, der die Kosten des Schadensersatzes und der Anwaltskosten beinhaltet. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss der Abgemahnte eine „Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00“ zahlen.
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