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Negele, Zimmel, Kremer, Greuter; u.a. – Erotik Abmahnungen

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[Erstellt 2010] Die Kanzleien Negele, Zimmel, Kremer, Greuter sowie [S…] Partner und […] mahnen derzeit weiter wegen Erotik-Filmen ab. Ich habe zu Informationszwecken hier einige meiner Fachartikel von www.anwalt.de und www.anwalt24.de zusammengefasst. 
Die Kanzlei [S…] Partner droht in den aktuellen Abmahnungen mit Hausdurchsuchungen. Es wird in den Abmahnschreiben zumindest mittelbar im Fall der Verweigerung, die absolut überhöhten Zahlungen der Abmahnungen wegen pornografischen Abmahnungen zu zahlen, angedroht, eine weitere Ermittlung und damit eine Hausdurchsuchung einleiten zu können.
Faktisch hat die Kanzlei […] jedoch keinen Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Polizei. Es ist davon auszugehen, dass es dem Richter absolut egal ist, ob die Licence Keeper AG eine Zahlung erhält oder nicht.

Die Kanzlei [S…] Partner hat offenbar mittelerweile begonnen, ein Mahnschreiben an diejenigen zu versenden, die bisher nicht bereit waren, dem Zahlungsbegehren der Kanzlei nachzukommen. Nach meiner Auffassung sollten die Adressaten entsprechender Schreiben erst einmal in Ruhe durchatmen. Der geforderte Betrag von regelmäßig um EUR 1.500,00 ist nach meiner Meinung nicht in der konkreten Höhe durchsetzbar.

Woher bekommen z.B. Negele Zimmel Kremer Greuter die Adressdaten?

Dutzende Abgemahnte, die teure Post wegen einer Abmahnung von einer der bekannten Kanzleien (Negel Zimmel Kremer Greuter; [S…] Partner usw) bekommen haben, stellen in meiner telefonischen Erstberatung die Frage, woher die Abmahner die Adresse bekommen haben. Klassische Antwort: Über ein vorgelagertes Ermittlungsverfahren, das ohne Mitteilung bereits eingestellt wurde. Viele Abgemahnte verweisen dann auf Zeitungsberichte nach denen die Staatsanwaltschaften in solchen Bagatellfällen (gerne wird von 300 bis 1000 Dateien gesprochen) überhaupt nicht mehr ermitteln. Das ist in vielen Fällen richtig. Allerdings werden zum einen immer noch ältere Abfragen abgearbeitet. Zum anderen ist es den Staatsanwaltschaften nicht verboten, weiterhin Ermitllungen durchzuführen und den Rechteinhbabern daraufhin Akteneinsicht zu gewähren.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter mahnt weiter die Urheberrechtsverletzung von erotischen Filmen ab. In den jüngsten Abmahnungen ist ein Urteil beigefügt. In diesem Urteil ist nahezu alles geschwärzt. Auch die Begründung für das Urteil ist leider nicht beigefügt.
Ein solches Urteil – wie in der Abmahnung beigefügt – kann grundsätzlich nur ergehen, wenn auf die Abmahnung nicht angemessen reagiert wird. Einige Abgemahnte fragten mich sogar, ob das Urteil gegen sie selber ergangen sei und mit der Abmahnung gleich mitgesandt wurde. Das ist natürlich nicht so.
Es ist wie immer bei Abmahnungen grundsätzlich dazu zu raten, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern die eigenen Chancen und Risiken prüfen zu lassen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch zur Verfügung.

Ihr
Dr. Alexander Wachs

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