RA Negele, Zimmel pp. mahnen Cazzo Film Werke ab, was tun?
[2010] Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Kremer und Greuter mahnen weiter Erotik-Werke ab. Auch die Kanzleien Schutt, Waetke und die Kanzlei U+C versenden für verschiedene Rechteinhaber Abmahnungen. Allein heute erhielt ich im Rahmen meiner telefonischen Ersteinschätzung der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über zwei dutzend Anrufe. Alle einte die Frage: Was tun?
Viele hatten schon Anwälte gefragt oder sich in Internetforen belesen. Mit der Folge, dass die Abgemahnten teilweise verängstigter als vorher schienen, weil sie nun befürchteten, jede Woche so einen teuren Brief zu bekommen. Den Abgemahnten wurde vielfach geraten, vorbeugende Unterlassungserklärungen an die Rechteinhaber zu versenden, die üblicherweise Abmahnungen verschicken. Ich rate davon in 90 Prozent der Fälle ab. Aus folgenden Gründen:
- 1. Unvorhersehbarkeit der technischen Entwicklung. Die Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre. Wer kann schon beurteilen, wie sich die Technik in den nächsten Jahren entwickeln wird. Möglicherweise werden bereits in den nächsten 3 Jahren mittels Handys in Minuten hunderte von Musik- und Filmtiteln getauscht werden.
- 2. Unbeabsichtigte Rechtsverletzungen. Zwei Jahre nachdem Unterlassungserklärungen in alle Winde verstreut wurden, kommen Freunde zu Besuch, die „schnell mal über den Laptop“ ein paar Urlaubsbilder auf den Rechner aufspielen wollen, um diese gemeinsam auf dem Fernseher anzuschauen. Der Besucher geht ins Netzwerk, damit ins Internet und vergisst, dass auf seinem Rechner eine Tauschbörsensoftware installiert ist. Diese verbindet sich automatisch mit dem Internet. Schon kann ein Verstoß gegen die vorbeugende Unterlassungserklärung vorliegen, mit der Folge, dass mehrere tausend Euro zu zahlen sind.
- 3. Tatsächliches Gefahrenpotential geringer. Nach über 2500 Erstberatungen in den letzten Jahren zum Thema Abmahnungen bei Internettauschbörsen habe ich einen guten Überblick über die Abmahnungen. Richtig ist, dass vornehmlich U+C Rechtsanwälte (früher KUW) gerne mehrfach Abmahnungen versenden. Bei den anderen Kanzleien (Negel, Zimmel, Kremer, Greuter; […]; […]) kommen Mehrfachabmahnungen dagegen vor, aber nicht so häufig. Natürlich gibt es hier Ausnahmen. Letzlich hängt die Möglichkeit, ob weitere Abmahnungen kommen, immer auch von dem Downloadverhalten ab. Aber nicht jeder unerlaubte Download wird auch abgemahnt. Die Anzahl der Personen, die drei und mehr Abmahnungen bekommen haben, ist nach meiner Kenntnis überschaubar.
Ich emfpehle daher eher – vorbehaltlich des Einzelgesprächs – nicht bereits bei der ersten Abmahnung vorbeugende Unterlassungserklärungen an alle Rechteinhaber zu versenden. Das Risiko einer zweiten Abmahnung ist in vielen Fällen eher hinzunehmen als das Risiko, unbeabsichtigt gegen die vorbeugenden Unterlassungserklärungen, die in der ersten Sorge und Angst verschickt wurden, zu verstoßen.
Mein Tipp:
Atmen Sie nach einer Abmahnung erst einmal durch. Es verhält sich nicht so dramatisch, wie sich das Schreiben anhört. Die Zahlen sollen nur einschüchtern. Schlafen Sie auch mal eine Nacht drüber. Nutzen Sie die Möglichkeit meiner kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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