Waldorf mahnt für Constantin Film Verleih „Baader Meinhof Komplex“ ab.
Während in der Vergangenheit vornehmlich die Musik- und Computerspielindustrie und die Erotik-Branche die Verbreitung ihrer Werke in Tauschbörsen abmahnen lassen, hat nun auch die klassische Film-Branche nachgezogen.
Die Constantin Film Verleih GmbH lässt aktuell unter anderem die Verbreitung des Films „Der Baader Meinhof Komplex“ kostenpflichtig abmahnen. Die beauftragte Anwaltskanzlei ist die Kanzlei Waldorf aus München. In den Abmahnungen werden 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz gefordert insgesamt also 956,00 EUR. Mit Schadensersatzforderungen von 450,00 EUR scheint aber nach meiner Meinung die Obergrenze dessen erreicht, was dem Anschlussinhaber zumutbar ist. Sicherlich ist derzeit davon auszugehen, dass die Rechteinhaber (noch?) durchschnittlich knapp 270 EUR für die Ermittlung des Anschlussinhabers zu zahlen haben, was den Ertrag für den Rechteinhaber deutlich schmälert, allerdings nutzt dies dem Anschlussinhaber nichts, der sich Forderungen von fast 1.000,00 EUR gegenüber sieht.
Abgemahnten kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht in der geforderten Form abzugeben und die Forderung der Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Besonderer Hinweis: Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärungen endet in den aktuellen Schreiben am 4. Mai 2009, Sie können mich daher auch am 1. Mai 2009 – trotz des Feiertages – telefonisch erreichen.
Nachtrag: Nach dem Beschluss des OLG Köln vom 1. März 2009 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/2_Wx_14_09beschluss20090301.html) existiert ein Erlass des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2009, in dem festgehalten wird, dass sichergestellt werden soll, dass die Rechteinhaber für die Abfrage einer Liste von verschiedenen IP-Adressen des gleichen Werkes nur einmalig 200 Euro zahlen müssen.
Für Abgemahnte stehe ich zu einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung über Kosten und Risiken zur Verfügung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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