Tomas D: „Klaut Euch meine Musik aus dem Netz. und gebt das Geld für etwas sinnvolles aus.“
Der bekannte Künstler Thomas D. (bekannt als Mitglied der Fantastischen Vier) ist in der Zeitschrift Neon (Ausgabe Juni 2009) mit Foto in einer Anzeige abgebildet. Nebenstehend heißt es:
„Klaut Euch meine Musik aus dem Netz. und gebt das Geld für etwas Sinnvolles aus. Zum Bespiel für den Bau eines Krankenhauses in Dharamsala am Fuße des Himalaja, des ersten und einzigen im Umkreis von 250 km. Ein Projekt der Hilfsorganisatin Roter Lotus, unterstützt von Thomas D und Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama. www.roterlotus.org .“
Viele meiner Mandanten, die Zahlungsaufforderungen der Musikindustrie in Höhe von mehreren tausend Euro erhalten haben, werden sich wundern, wenn sie so etwas lesen. Die erste Frage, die sich nun natürlich stellt, ist, darf der Sohn oder die Tochter oder man selber Musik von Thomas D. herunterladen? Ist das nun legal? Schließlich ist Thomas D. doch der Urheber. Die klare Antwort lautet: NEIN. Das ist nicht erlaubt.
Selbst wenn diese Anzeige ernst gemeint wäre, wogegen etwa spricht, dass Thomas D. „klauen“ schreibt, was darauf hindeutet, dass das Herunterladen seiner Musik ohne Bezahlung eben nicht legal/erwünscht ist, würde mit dem Herunterladen Rechte Dritter verletzt werden.
Selbst wenn der Künstler als Urheber einer Verbreitung seiner Lieder in Tauschbörsen zustimmt, dürfen dennoch nicht die Rechte von Dritten, die ebenfalls Rechte an der Musik des Künstlers haben, verletzt werden. Namentlich geht es hier um die Rechte der Plattenfirmen.
Betrachtet man die scharfen Attacken der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer und die teilweise verherenden Folgen, kann ich mich – trotz aller Sympathie für den Künstler Thomas D. und den guten Zweck – über solch dopppeldeutige Anzeigen nur wundern.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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