Abmahnung russischer (Na Igre 1; Na Igre 2) und polnischer (Ciacho) Filmwerke – Abmahn-Tourismus?
Derzeit ist ein neuer Trend erkennbar, nämlich, dass immer mehr ausländische Filmwerke aus Russland (Na Igre 1, Na Igre 2) oder aus Polen (Ciacho), die in Tauschbörsen verbreitet werden, in Deutschland gezielt abgemahnt werden. Dies ist insofern ein wenig überraschend, als die entsprechenden Länder nicht zwingend dafür bekannt sind, Urheberrechtsverletzungen besonders umfassend zu verfolgen und die Filmwerke oftmals auch nicht synchronisiert sind.
Es drängt sich, wenn zum Schutz der Filmwerke im eigengen Land soweit keine Schritte unternommen werden, schon die Frage auf, warum dies nun in Deutschland so massiv verfolgt wird.
Klar ist, das „Herunterlanden/Verfügbarmachen“ urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten und auch nicht entschuldbar, nur weil dieses illegale Handeln in anderen Ländern, wo es ebenfalls nicht gestattet ist, weniger stark verfolgt wird.
Aber es bleibt das Geschmäckle des Abmahn-Tourismus. Freilich werden auch amerikanische Filme in Deutschland schon seit einigen Jahren abgemahnt, doch diese abgemahnten Werke sind hier auch im regulären Vertrieb erhältlich – was ich bei einigen Werken jüngerer Abmahnungen wie Na Igre und Ciacho auch nach einer Internetrecherche eben nicht bestätigen konnte.
Scheinbar wird das „gewerbliche Ausmaß“ im Rahmen des Auskunftsverfahrens Stichwort „relevante Verkaufsphase“ hier sehr weit ausgelegt.Gern stehe ich Ihnen bei Fragen zum Thema Abmahnungen im Rahmen meiner kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen zur Verfügung.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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