Amtsgericht Aachen vom 16.7.2010 – 115 C 77/10 Streitwert bei einem aktuellen Album (Tokio Hotel – Humanoid) 3.000,00 bestätigt durch LG Aachen
Das von meiner Kanzlei erstrittene Urteil des Amtsgerichts Aachen, wonach der Streitwert bei einem aktuellen Album (hier: Tokio Hotel – Humaoid) 3.000,00 EUR und nicht 50.000,00 EUR beträgt, wurde durch das LG Aachen AZ 5 S 127/10 bestätigt. In einem Hinweis führte das Gericht unter Berufung auf das OLG Köln unter anderem aus: „Soweit die Klägerin mit Ihrer Berufung unter Hinweise auf Urteile des LG Kölns die Auffassung vertritt, dass pro Musikstück ein Streitwert von 10.000,00 EUR und für ein gesamtes Album ein Streitwert von 100.000,00 EUR in Ansatz zu bringen sei, ist dies mit der Rechtsprechnung des OLG Köln nicht in Einklang zu bringen […]“.
Daraufhin wurde die Berufung auf Erstattung weiterer Anwaltskosten zurückgenommen.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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