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Kornmeier und Partner Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Filesharing 2011

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Die Kanzlei Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte versendet auch im Jahr 2011 u.a. für die GSDR Gmbh Abmahnungen. Mir wurde nun eine Abmahnung datierend vom 7. Januar 2011 vorgelegt. Das Interessante darin ist, dass in dieser Abmahnung nicht mehr wie im letzten Jahr üblich, nicht mehr erkenntlich ist, auf welcher Chart Zusammenstellung (German Top 100, Bravo Hits oder ähnliches), das entsprechende Lied vorhanden gewesen sein soll.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das entsprechende Lied nicht auf einer Chart-Zusammenstellung enthalten war. Denn für ein einzelnes Lied wird der Auskunftsanspruch nach § 101 regelmäßig scheitern.

Möglich ist, dass die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte verhindern will, dass Anwälte der Abgemahnte vorbeugende Unterlassungserklärungen – deren Sinn sei erst einmal dahingestellt – an andere Kanzleien und/oder an die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte für andere Mandanten senden. Auch möglich wäre, dass eine schnelle und unkompliziertere Bezahlung erwartet wird, wenn nicht für den Abgemahnten offenbar wird, dass es eben nicht mit dem einen Fall getan ist.

Rechtlich kann man sich streiten, ob die Abmahnung hinreichend konkretisiert ist, wenn nicht mehr ersichtlich ist, woher der Titel stammt. Das Landgericht Hamburg hat in jüngerer Zeit, etwa bei den alten Abmahnungen der Kanzlei Rasch für mehrere Rechteinhaber, eine klare Zuordnung des Rechtsverstosses gefordert. Im Vergleich mit den alten Abmahnungen der Kanzlei Rasch bietet die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte hier – das soll fairereweise nicht verschwiegen werden -sehr viel weniger Angriffsfläche. 

Ich bin gespannt, ob alle Abmahnungen von Kornmeier und Partner Rechtsanwälte aus dem neuen Jahr nun sich so inhaltstechnisch so bedeckt halten – und was fast noch interessanter ist – wie lange es dauert bis die anderen abmahnenden Kanzleien dieser Vorgabe folgen.

Falls Sie selber eine solche Abmahnung erhalten haben, rate ich Ihnen diese prüfen zu lassen, gern bin ich Ihnen behilflich. Unter 040 411 88 15 70 stehe ich Ihnen im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Umgang mit ihrer Abmahnung zur Verfügung.

Ihr

 Dr. Alexander Wachs

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