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Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Abmahnung für Urheberrechtsverletzung an Culcha Candela – Move it

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Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden ist in der Vergangenheit dafür bekannt geworden für den Künstler Bushido Abmahnungen zu versenden, wenn dessen Werke in Tauschbörsen unerlaubt verbreitet wurden. Nun liegen mir Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe im Namen der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, Johjn Magirba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek.

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe führt wörtlich aus: Unsere Mandantschaft ist gemeinschaftlich Urheber des Textes sowie Urheber der Musik hinsichtlich des unter dem Künslternamen „Culcha Candela“ veröffentlichten Musikwerks „Move it“.

Eine Recherche des Unterzeichners bei der GEMA bestätigten diese Angaben. Dort heißt es:

BARRAGAN DE LUYZ, LARS  Komponist
GRAF, HANNO   Komponist
HAFEMANN, MATTHIAS  Komponist
JASCHIK, MATTHAEUS   Komponist
KROUZILEK, JAN   Komponist
MAGIRIBA LWANGA, JOHN  Komponist
MUELLER-LERCH, SIMON  Komponist
ROEMER DUQUE, OMAR DAVID Komponist
BARRAGAN DE LUYZ, LARS  Textdichter
GRAF, HANNO    Textdichter
HAFEMANN, MATTHIAS  Textdichter
JASCHIK, MATTHAEUS  Textdichter
KROUZILEK, JAN    Textdichter
MAGIRIBA LWANGA, JOHN  Textdichter
MUELLER-LERCH, SIMON  Textdichter
ROEMER DUQUE, OMAR DAVIDTextdichter
CULCHA SOUND, EDITION  Originalverleger
EMI MUSIC PUBLISHING GERMANY GMBH   Originalverleger
STYLEHEADS GESELLSCHAFT FUER ENTERTAINMENT MB  Originalverleger

Aufmerksame Leser dieses Blogs wissen bereits, Abmahnungen für Lieder von Culcha Candela werden auch von der Kanzlei Nümman und Lang namentlich für Styleheads versandt (gefordert 450,00 EUR) und wohl auch von der Kanzlei Rasch, die dann aber mit 1.200,00 EUR sogar noch höhere Forderungen geltend macht. Das bedeutet für Anschlussinhaber, wenn deren Kind eine Chartzusammenstellung heruntergeladen hat, wird das im Zweifel richtig teuer.

Diese gefürcheteten Mehrfachabmahnungen sind rechtlich nach derzeitiger Rechtslage wohl gestattet, werfen aber die Frage auf, ob dies wirklich so im Sinnne des Erfinders ist. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe fordert mit 350,00 EUR zwar die geringste Summe, ich empfehle Abgemahnten aber bereits nach der ersten Abmahnung einen fachlich versierten Rechtsanwalt einzuschalten, um zumindest die Mehrfachabmahnungen zu verhindern. Es wird durch die Vielzahl der Abmahnungen immer offensichtlicher, dass die Gerichte endlich hier einschreiten müssen.

Die Rechteinhaber wehren sich zu Recht dagegen, dass Musik umsonst aus dem Internet geladen und verbreitet  wird. Die zu zahlende Forderung muss aber angemessen sein, was die Höhe angeht und es kann nicht richtig sein, dass wegen eines Verstosses automatisiert mehrere Kanzleien hohe Rechnungen präsentieren. Gern will ich Sie hier beraten, Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70.

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