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Amtsgericht Hannover 539 C 10423/10: Unterlasssungsstreitwert bei einem Album „My Cassette Player“ der Künstlerin Lena: 5.000,00 EUR

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Auch das Amtsgericht Hannover – zuständig nach § 104, 105 UrhG  – hat in einer von der Kanzlei Dr. Wachs erstrittenen Entscheidung am 2. März 2011 AZ 539 C 10423/10 sich einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen angeschlossen, in denen der Streitwert in Filesharing Verfahren angemessen festgesetzt wird. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, in dem es wieder einmal um die Kostennote eines verteidigenden Rechtsanwalts gegen eine Abmahnung ging, führte das Gericht aus wie folgt:

„Der der Rechnung zugrunde gelegte Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € ist zur Überzeugung des Gerichts als überhöht anzusehen. Die Streitwertbemessung orientiert sich am Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung. Die Beklagte hat vorliegend nur ein urheberrechtlich geschütztes Musikalbum über ein filesharing-System im Internet angeboten. Auch wenn dem Gericht bewusst ist, dass der Streitwert in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich festgesetzt wird, ist der Streitwert unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu berechnen. Zugrunde zu legen ist nicht der in der Abmahnung fiktive genannte Streitwert, sondern das tatsächliche Interesse an der Abmahnung. Da es sich bei der Beklagten um eine Privatnutzerin handelt, der nur ein erstmaliger Verstoß vorgeworfen wurde, erscheinen 5.000,00 EUR als angemessen.“

Wegen der vielen Anfragen von Kollegen nach Urteilen: Ich habe mir schon ein paar mal vorgenommen die von uns erstrittenen Urteile auf www.dr-abmahnung.de geschwärzt zu veröffentlichen, es kommt aber immer etwas dazwischen. Ich gelobe Besserung – muss dann auch nicht immer so viele E-mails schreiben – und werde versuchen Ende diesen Monats mit dem Aufbau der Datenbank zu beginnen. Näheres dann wie immer hier.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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