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LG Hamburg 310 O 367/10 v. 18.3.2011: Schadensersatz wegen Erotik Film

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Das LG Hamburg AZ 310 O 367/10 Urteil vom 18.3.2011 hat einem Filmproduzent erotischer Filme ( vulg. Porno-Produzent) insgesamt 1.703,80 EUR zugesprochen. Dieses Urteil hat für einige Aufregung gesorgt. Bei nüchterner Betrachtung ist es wenig spektakulär.

Ich finde hervorhebenswert, dass der Streitwert mit 10.000,00 EUR – danach haben sich die Anwaltskosten berechnet – deutlich vom geforderten Streitwert 30.000,00 EUR abweicht. Ebenfalls hat sich das Gericht intensiver mit der Bemessung des Schadensersatzanspruchs beschäftigt:

Die Klägerin hatte als Berechnungsgrundlage der Lizenzanalogie einen Lizenzvertrag vorgelegt, nachdem für die Einräumung des einfachen Rechts zum Vertrieb seiner Filme über verschiedene Wege (u.a. Streaming, Video on Demand und Download) über einen Zeitraum von 18 Monaten eine Lizenzgebühr von 2.500,00 EUR „vereinbart und auch gezahlt werde“.

Das Gericht betonte, dass eine Verbreitung in einer Tauschbörse nicht mit einer „weltweiten Internetlizenz“ gleichzusetzen sei, zumal „für das Recht, den Film für einen Zeitraum von vier Jahren exklusiv auf DVD zu vertreiben und das nicht exklusive Recht, den Film über das Internet zu vertreiben, eine Lizenzgebühr von insgesamt 4.500,00 EUR“ entrichtet werde.“

Nach alledem schätzte das Gericht 1.000,00 EUR als angemessene Lizenzzahlung.

Fazit:

Positiv finde ich, dass hier einmal der Schadensersatz etwas greifbarer geschätzt wurde. Mit dem klassischen Argument Filme ab 18 Jahre dürfen nicht über Tauschbörsen verbreitet werden, daher ist hier keine Lizenanalogie möglich, hat sich das Gericht hingegen mangels Vortrags nicht auseinandersetzen müssen. Es klingt aber zumindest die Frage an, ob eine Verbreitung in einer Tauschbörse wirklich ein „weltweites Verfügbarmachen“ bedeutet. Auch wurde hier einmal genauer untersucht, was denn der “ legale Markt“ so an Lizenzzahlungen überhaupt hergibt.

Vor den hier genannten Zahlen sollte durch eine verstärkte Abmahntätigkeit tatsächlich eine bessere Auswertung  möglich sein, als durch einfache Lizenzierung. Was freilich im Umkehrschluss immer noch nicht bedeutet, dass es deswegen weniger schändlich schädlich ist, Filme kostenlos aus dem Internet zu laden. Zumal es auch teuer werden kann.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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