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KSP-Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben für AFP, dapd u.a.

Von

KSP Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft ist für einige namhafte Presseagenturen und Verlage tätig und versendet für diese Forderungsschreiben, in denen Schadensersatz geltend gemacht wird.

Zu den Mandanten der KSP zählen:

– dapd Nachrichtenagentur GmbH sowie
– Agence France-Presse GmbH
– Autorengemeinschaft Susanne Güsten und Thomas Seibert
– Lappan Verlag GmbH, Würzburger Str. 14, 26121 Oldenburg

Ich vertrete einige Mandanten gegen die Mandanten von KSP. Die geringste Forderung, die mir bekannt ist sind 600,00 EUR. Die höchste Forderung, welche gegen einer meiner Mandaten geltend gemacht wird, ist über 50.000,00 EUR. Freilich handelt es sich bei letzt genannter Summe um die Summierung einer Vielzahl von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen.

Die Schreiben der Kanzlei KSP sind keine Abmahnungen, dessen ist sich KSP auch bewusst. Für ein Abmahnschreiben müssten die Angeschriebenen auch gefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugebeben, was unstreitig nicht der Fall ist.

Ferner würden durch eine Abmahnung auch deutlich höhere Anwaltskosten entstehen. Ob die Rechtsanwälte von KSP bzw deren Mandanten sich hier für einen moderateren Weg entschieden haben, um die Angeschriebenen nicht über Gebühr zu belasten oder ob diese Vorgehensweise einfach für KSP effektiver nutzbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Bei dieser Art der Durchsetzung des Schadensersatzes bei einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich um eine bisher sehr seltene Variante. Entweder der Rechteinhaber macht zunächst seine Forderung selbst geltend (wie getty Images) und gibt nur die Forderung an Rechtsanwälte (Waldorf Frommer) ab, wenn eine Einigung nicht möglich ist, oder es wird gleich eine Abmahnung geschrieben (so in den meisten Tauschbörsenverfahren durch Rasch, Kornmeier usw – häufigster Fall) – oder es wird diese Dritte Variante (KSP) genutzt. Es werden Anwälte eingeschaltet, diese mahnen aber nicht direkt ab, sondern machen nur Schadensersatz und daraus berechnet Anwaltskosten geltend. Diese Anwaltskosten sind natürlich viel geringer als wenn auch Unterlassung geltend gemacht würde (klassische Abmahnung), denn sie nehmen den Schadensersatz zum Anknüpfungspunkt und berechnen die Anwaltskosten nach einer 1,3 Gebühr.

Eindeutig zeigt sich aber wohin die Reise geht, wenn die Inkasso Büros den abmahnenden Kanzleien anfangen Mandate „wegzuschnappen“ und Konkurrenz zu machen. Die Nähe von Abmahnungen zu Inkasso-Schreiben ist eben deutlich näher als zu „klassischer anwaltlicher Tätigkeit“ von der Sache her also eine logische Entwicklung, die aber auch der Abmahnung die „Maske vom Gesicht reißt“.

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