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Fareds Abmahnung die Atzen feat Nena Strobo Pop erhalten?

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist sicher kein unbeschriebenes Blatt was die Versendung von  urheberrechtlichen  Schutzrechtsverwarnungen (Abmahnungen) angeht, aktuell werden besonders viele Abmahnungen wegen des Liedes „Atzen feat Nena Strobo Pop“ versandt. Wer richtig starke Nerven hat, kann sich ja mal das Video bei youtube anschauen. Ich hatte bereits nach 30 Sekunden starke Kopfschmerzen, nicht ausschließlich wegen der visuelle Effekte, welche die Epileptiker Warnung vor dem Video sehr ernst nehmen ließ.

Ich halte es fast für ausgeschlossen, dass diese Musik nicht von Kindern oder Jugendlichen heruntergeladen wird. Das bedeutet im Rückschluss: Nicht der Anschlussinhaber persönlich ist für die vermeintliche Rechtverletztung verantwortlich. Dennoch trifft ihn über die sogeannte Störerhaftung zumindest einen Teil der Verantwortung, namentlich muss er sich fragen lassen, ob er genug getan hat, um die Rechtsverletzung zu verhindern. Wenn nicht muss er eine Unterlassungserklärung abgeben und zumindest die Anwaltkosten tragen.

Aus vielen Gesprächen mit Anschlussinhabern ist mir natürlich bekannt, dass in den seltensten Fällen Eltern in der Lage sind zu kontrollieren, welche Musik die Kinder herunterladen. Bei den meisten Teenagern freuen sich die Eltern über jedwede Kommunikation und versuchen gar nicht erst, monatlich den Rechner zu überprüfen. Leider nimmt hierauf die Rechtsprechung wenig Rücksicht.

Mir scheint die dogmatische Grundlage der Störerhaftung fraglich, letztlich geht es den Gerichten aber wohl darum, dass irgendjemand auf dem Schaden sitzen bleibt, entweder die Rechteinhaber oder die Anschlussinhaber. Und weil die Anschlussinhaber immer noch mehr damit zu tun haben, dass die Musik in Tauschbörsen verbreitet wird, als die Rechteinhaber – so wohl die Logik – soll eben der deutsche Michel die Kosten zahlen.

Kann man so sehen, muss man aber wohl nicht.

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