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Waldorf Frommer letzte Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung am Amtsgericht München

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Viele Abgemahnte, welche 2008 eine Abmahnung erhalten haben, bekamen in den letzten Tagen Post von der Kanzlei Waldorf Frommmer. In diesem Schreiben wird den Abgemahnten eine letzte „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ gegeben. Aktuell laufen eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wegen der 2007 Verfahren. Grund für die Aufregung ist die drohende Verjährung der Kostenerstattungsansprüche. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat nun auch einige Gerichtsverfahren auf deren Internetseite dargestellt. Die meisten Kostenklagen werden am Amtsgericht München geführt, die Kanzlei Waldorf  Frommer nutzt den sog. fliegenden Gerichtsstand also das frei Wahlrecht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit.
Interessant wird es sicherlich wie die aktuellen Gerichtsverfahren in München ablaufen. Tendenziell ist die Rechtsprechung in München eher rechteinhaberfreundlich, und bürdet dem Anschlussinhaber hohe Nachweispflichten auf.
Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, ob wirklich alle Abgemahnten einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Die schiere Masse macht dies unwahrscheinlich aber auch nicht unmöglich.
Falls Sie eine letzte Zahlungsaufforderung erhalten haben, empfehle ich die Erfolgsaussichten im konkreten Fall prüfen zu lassen. Wenn der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer zutrifft und sie selber die Rechtsverletzung (vor 3-4 Jahren begangen haben), sieht es sicherlich aktuell keineswegs rosig aus. Lassen Sie sich individuell beraten.

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